Kreditzinsen: VKI gewinnt Klage gegen Bank

Bank Austria verkürzt Öffnungszeiten in einigen Filialen.
Bank Austria beschränkte nur das eigene Zinsrisiko, nicht aber das der Kreditkunden.

Das hat sich die UniCredit Bank Austria in Sachen Kredite-Zinsen zu einfach gemacht. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Unicredit Bank Austria geklagt, weil ihre Kreditverträge von 2016 mit variablem Zinssatz keine Zinsobergrenze, sehr wohl aber eine Zinsuntergrenze enthalten. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) gab dem VKI nun Recht. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

"In Kreditverträgen wird als variabler Zinssatz in der Regel ein Referenzzinssatz mit einem Aufschlag vereinbart. Die Unicredit Bank Austria sah in ihren Kreditverträgen vor, dass als Untergrenze dieser festgelegte Aufschlag gilt. Wird daher der vereinbarte Referenzzinssatz null oder gar negativ, wird weiterhin der Aufschlag verrechnet. Eine Obergrenze hingegen war nicht vorgesehen", heißt es dazu vom VKI. "Wegen des Fehlens der Obergrenze klagte der VKI. Nach dem erstinstanzlichen Gericht gab nun auch das Oberlandesgericht Wien den Konsumentenschützern Recht. Eine Klausel, die eine Entgeltsenkung mittels Zinsuntergrenze begrenzt, ohne dass dem eine Einschränkung einer Entgeltsteigerung mittels Zinsobergrenze gegenübersteht, widerspricht dem Gebot der Anpassungssymmetrie." Nachsatz: "Denn damit trägt der Kreditnehmer zwar weiterhin das Risiko steigender Zinsen in vollem Ausmaß, profitiert aber nur noch bis zu einem gewissen Punkt von fallenden Zinsen."

Dem Kunden als schwächerer Vertragspartei wird laut VKI hier eine Bestimmung aufgedrängt, die das Risiko der Bank beschränkt, dem Kunden hingegen kommt nicht die Sicherheit einer Zinsobergrenze zugute. Für das OLG Wien ist es auf jeden Fall möglich, eine Zinsuntergrenze mit einer Zinsobergrenze zu verbinden. Die geklagte Klausel widerspricht daher zum einen dem Konsumentenschutzgesetz und zum anderen benachteiligt sie die Kundinnen und Kunden gröblich.

„Zinsklauseln dürfen nicht einseitig zugunsten der Bank ausgestaltet sein“, sagt VKI-Abteilungsleiterin Beate Gelbmann. „Die Bank Austria rechtfertigt sich damit, dass eine Zinsuntergrenze ohne Obergrenze notwendig sei, um eine Existenzgefährdung der Bank zu vermeiden. Das Fehlen einer Obergrenze bei steigenden Zinsen bedrohe die Kunden hingegen nicht ihrer Existenz, meint die Bank Austria. Schließlich könnten die Kunden ja jederzeit vorzeitig den Kredit zurückzahlen. Diese realitätsferne Ansicht muss für die vielen Kreditnehmer ein Schlag ins Gesicht sein.“

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