Kreditgebühr ist laut Gericht unzulässig

Der Bearbeitungsaufwand sei bei höheren Krediten nicht höher, argumentiert das Gericht.
Die Spesen sind intransparent und benachteiligen die Kreditnehmer, so zwei Urteile.

Am Dienstag flatterten dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) zwei Urteile ins Haus, die es in sich haben. Der Tenor der beiden Urteile: Die Kreditbearbeitungsgebühr von 0,5 bis drei Prozent, die Banken für ihren Aufwand einheben, ist nicht zulässig.

Konkret ging es um Klagen gegen die Bank für Tirol und Vorarlberg (Landesgericht Innsbruck) und die Hypo NÖ (Landesgericht St. Pölten). Mit zum Teil unterschiedlichen Begründungen urteilten die Gerichte, dass die Gebühr weggehört. Das Gericht in Innsbruck etwa sah eine "gröbliche Benachteiligung der Konsumenten" darin, dass die Gebühr als Prozentsatz vom Kreditbetrag berechnet wird – unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand. Es sei nicht nachvollziehbar, warum höhere Kreditsummen zwingend einen höheren Bearbeitungsaufwand nach ziehen sollten, so das Gericht. Eine gröbliche Benachteiligung liege auch darin, dass die gesamten Kosten auf die Konsumenten überwälzt werden. Kredite würden auch im Interesse der finanzierenden Bank abgeschlossen.

Das Gericht in St. Pölten stieß sich auch an der Intransparenz der Gebühr. Es sei nicht klar, was darunter fällt. Und der Konsument werde nicht aufgeklärt, dass die Gebühr nicht reduziert wird, wenn der Kredit vorzeitig getilgt wird.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig und VKI-Juristin Beate Gelbmann rechnet mit Berufung. "Es wird bis zum Obersten Gerichtshof gehen, das dauert etwa ein Jahr", sagt sie.

Abschaffung

Deutschland ist einen Schritt weiter. Dort hat das Bundesgericht die Kreditgebühr im Vorjahr verboten. Werden nicht bei einem Verbot die Kreditzinsen steigen? "Das kann schon sein, aber das ist transparenter", argumentiert Gelbmann.

Die Banken geben sich zugeknöpft. Sie warten, ob die erstinstanzlichen Urteile oberstgerichtlich halten.

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