Kredite: Banken zahlen überhöhte Zinsen zurück

Kredite: Banken zahlen überhöhte Zinsen zurück
"Gutschriften in nächsten Monaten." BAWAG selbst sowie Easybank nach OGH-Urteilen zu Negativzinsen nicht in der Pflicht.

Es dürfte einige Kreditnehmer freuen: Da vielen Kunden in den letzten Jahren zu viel Zinsen verrechnet wurden - weil die Banken Negativzinsen bei variablen Krediten nicht weitergaben - hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Banken zu Rückzahlungen verdonnert.

Bei den Volksbanken sollen im September die Entschädigungen auf den Konten betroffener Kunden sein. Die BAWAG ist bei Kunden der Immo-Bank in der Pflicht.

Negative Referenzzinssätze wurden nicht weitergegeben

Die Immo-Bank gehört seit Dezember 2016 der BAWAG. Vorher hat sie dem Volksbankenverbund gehört. Da bei früher vergebenen variabel verzinsten Privatkrediten die negativen Referenzzinssätze nicht an die Kreditkunden weitergegeben worden seien, "können sich betroffene Kunden gerne an uns wenden", so die BAWAG am Donnerstag. "Wir werden die Ansprüche prüfen und eine Gutschrift wird in den nächsten Monaten erfolgen." Nach Angaben der Bank soll die Causa aber auch nicht allzu viele Immo-Bank-Kunden betreffen.

Die BAWAG selbst und die Easybank hätten in der Vergangenheit die Kreditzinsen (Indikator plus Aufschlag) auf den Kreditkonten der Kunden so verrechnet, wie dies der OGH in seinen Entscheidungen als korrekt bezeichnet habe, erläuterte die Bank: Die negativen Euribor-und Franken-Libor-Werte seien immer an die Kreditkunden weitergegeben worden. Weder BAWAG noch Easybank hätten eine einseitige Begrenzung des Indikators bei Null vorgenommen. Außerdem sei in jenen Fällen, in denen mit Kreditkunden ein "Floor", d.h. eine Untergrenze, vereinbart wurde, immer auch ein "Cap", also Begrenzung des Zinssatzes nach oben, vereinbart worden, schreibt die BAWAG.

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