"Konsument" - Ratgeber "Fair (ver)mieten"

"Konsument" - Ratgeber "Fair (ver)mieten"
Informationen für Mieter und Vermieter zu Vertragsabschluss, Mietzins, Kaution & Co.

Das österreichische Mietrecht ist kompliziert: Je nachdem, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Alt- oder Neubaueigentumswohnung handelt, kommen andere Bestimmungen zur Anwendung. Dazu kommen noch die zahlreichen Novellierungen des Wohnrechts. Selbst Profis können da leicht den Überblick verlieren. Die Neuauflage des "Konsument"-Ratgebers "Fair (ver)mieten" erklärt einfach und praxisnah die rechtlichen Grund- lagen: Wer darf überhaupt vermieten? Was sollte in einem Mietvertrag stehen? Wie viel Miete kann man verlangen oder welche Erhaltungspflichten hat man als Vermieter? Der Ratgeber ist sowohl für Vermieter gedacht, die Hilfestellung suchen, als auch für Mieter, die wissen möchten, was sie sich von ihrem Vermieter erwarten dürfen.

Nur wer die Rahmenbedingungen kennt, kann unangenehme Überraschungen vermeiden. Daher informiert "Fair (ver)mieten" eingangs über die Grundbegriffe, wie etwa Miete, Pacht, Frucht- genuss oder Wohnrecht. Zudem wird der Frage nachgegangen, wer überhaupt vermieten darf und was bei unbefristeten und befristeten Mietverhältnissen zu beachten ist. Aufgrund unterschiedlicher Bestimmungen widmet sich der Ratgeber in der Folge einzeln der Vermietung von Altbau- und Neubaueigentumswohnungen sowie Einfamilienhäusern. Darüber hinaus erläutert "Fair (ver)mieten" Rechte und Pflichten, etwa zur Erhaltung oder Rückstellung des Mietobjektes aber auch zu Steuern oder dem Energieausweis.

Stichwort Energieausweis: Im Energieausweis-Vorlage-Gesetz wird geregelt, dass bei der Vermietung einer Immobilie der Energieausweis des Gebäudes oder Gebäudeteiles dem Miet- interessenten vorzulegen und im Falle des Abschlusses eines Mietervertrages auch zu übergeben ist. Bei der Übergabe darf der Ausweis nicht älter als zehn Jahre sein. Für den Vermieter relevant: Ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung mit "guten" Werten wird rascher einen Mieter finden bzw. zu einem höheren Mietzins vermietet werden können, als ein Objekt mit einem "schlechten" Wert. Erstellen dürfen einen Energieausweis jedenfalls Architekten, technische Büros, akkreditierte Prüfanstalten und gewerberechtlich befugte Baumeister, Gas- und Sanitärinstallateure, Heizungs-, Klima- und Lüftungstechniker, Zimmermeister und Elektrotechniker. Und auch hier gilt wie so oft: Ein Vergleich der Angebote zahlt sich aus.

Die Neuauflage des "Konsument"-Ratgebers "Fair (ver)mieten" umfasst 152 Seiten und ist um 14,90 Euro im Buchhandel und beim VKI unter 01/588 77-4 (zuzüglich Versandkosten) erhältlich. Der Ratgeber kann auch online auf www.konsument.at bestellt werden.

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