Kleiner Hoffnungsschimmer für geschädigte AvW-Anleger

Kleiner Hoffnungsschimmer für geschädigte AvW-Anleger
Oberster Gerichtshof verurteilte erstmals Anlegerentschädigung zu Zahlung.

Für geschädigte Anleger des pleitegegangenen Kärntner Finanzkonglomerat AvW gibt es einen kleinen Hoffnungsschimmer. In gleich zwei Entscheidungen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals die Anlegerentschädigung AeW zur Zahlung an einen Genussscheininhaber verdonnert. Bisher hat der OGH eine Haftung der AeW abgelehnt.

Die AeW ist eine Haftungsgesellschaft, die mit der Einlagensicherung für Bankersparnisse vergleichbar ist. Geht ein Wertpapierunternehmen in Konkurs, haftet die AeW pro Anleger mit bis zu 20.000 Euro plus Zinsen.

Verwirrende Rechtsprechung

Im Fall AvW ist die Rechtsprechung des OGH widersprüchlich. Anfang 2013 bereits hat das Höchstgericht entschieden, dass die Anlegerentschädigung nicht greift. Ein paar Monate später hielt der OGH in einem Zurückverweisungsbeschluss ans Erstgericht fest, dass die AeW betroffene Anleger dann entschädigen muss, wenn sich diese auf ein indirektes Halten ihrer Gelder durch die Vermittlerin AvW Invest berufen und zwischen der AvW Invest und der Emittentin AvW-Gruppe eine wirtschaftliche oder personelle Verflechtung besteht.

Das war bei AvW der Fall, die Unternehmen wurden beide von dem noch immer inhaftierten Wolfang Auer-Welsbach geführt. Allerdings war nur die AvW Invest, nicht aber die AvW-Gruppe Mitglied der Anlegerentschädigung.

In den aktuellen Fällen obsiegten die Kläger vorm OGH. Das Höchstgericht sieht die AvW-Firmen als wirtschaftliche Einheit, die sich Kundengelder angeeignet hat. Das Halten von Kundengeldern ist in den Verfahren die entscheidende juristische Frage.

Auch wenn die beiden neuen OGH-Entscheide eindeutig sind, gelten diese nicht automatisch für alle rund 8000 Anleger, die die AeW auf insgesamt 120 Millionen Euro verklagt haben. Aufgrund der widersprüchlichen Rechtsprechung will die Anlegerentschädigung jetzt noch weitere OGH-Entscheidungen zu anhängigen Musterprozessen abwarten, wie deren Geschäftsführer Michael Lubenik am Freitag sagte. "Massenklagen zu ein und derselben Frage" will er aber auf jeden Fall vermeiden, daher sei man auch mit Anlegeranwälten im Gespräch.

Notfalls muss Steuerzahler einspringen

Sollte die AeW tatsächlich alle Anleger entschädigen müssen, könnte im schlimmsten Fall sogar der Steuerzahler einspringen müssen: Der Entschädigungsfonds, in den Österreichs Wertpapierfirmen jährlich einzahlen müssen, würde nämlich "bei weitem" nicht ausreichen, so Lubenik. Als nächste Stufe sieht das Gesetz vor, dass die AeW Sonderbeiträge von den Mitgliedsfirmen einhebt, diese sind jedoch mit 2,5 Prozent der fixen Gemeinkosten gedeckelt und dürfen nur einmal im Jahr bzw. maximal zweimal in fünf Jahren verlangt werden. "Wenn das alles nicht ausrecht, müsste die AeW Fremdmittel aufnehmen, für die der Bundesminister für Finanzen die Haftung übernehmen kann", so Lubenik.

Von der AvW-Pleite sind rund 12.500 Anleger betroffen. Der frühere Kärntner Finanzjongleur Auer-Welsbach wurde 2011 in Klagenfurt wegen schweren Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Geschädigten versuchen seit Jahren, durch Gerichtsverfahren wenigstens einen Teil ihres Investments zurückzubekommen. Beklagt sind etwa die Republik - wegen möglichen Versehens der Wertpapieraufsicht -, der Steuerberater, der Wirtschaftsprüfer und die frühere AvW-Hausbank.

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