ARA von EU-Kommission zu Millionenstrafe verurteilt
Das österreichische Abfallunternehmen ARA (Altstoff Recycling Austria) ist von der EU-Kommission am Dienstag zu einer Geldstrafe von 6 Mio. Euro wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht verdonnert worden. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte, die ARA habe Wettbewerber am Zugang zur grundlegenden Infrastruktur und am Eintritt in den Abfallwirtschaftsmarkt gehindert.
Die Brüsseler Behörde wies Vergehen der ARA in den Jahren 2008 bis 2012 nach. Nach österreichischem Recht sind die Hersteller verpflichtet, bei der Nutzung ihrer Produkte entstehenden Verpackungsabfall zurückzunehmen. Sie können aber spezialisierte Unternehmen gegen eine Lizenzgebühr mit Sammlung und Recycling dieser Abfälle beauftragen. Die ARA ist seit 2008 das führende Entsorgungsunternehmen für Haushalts- und gewerbliche Verpackungsabfälle in Österreich.
Tarife werden nicht erhöht
Das Unternehmen will das Bußgeld zur Gänze aus dem Eigenkapital zahlen und nicht die Tarife für die Verpackungsentsorgung erhöhen, sagte Vorstand Christoph Scharff.
Das Brüsseler Verfahren sei einvernehmlich beendet worden, betonte er. Wenn die ARA nicht eingelenkt hätte, also sich nicht auf ein sogenannte Settlement eingelassen hätte, hätte die Strafe bis zu 19 Mio. Euro - rund zehn Prozent des Umsatzes - betragen können. "Das wäre eine existenzielle Gefährdung unseres Unternehmens und des Sammelsystems gewesen", so Scharff. Da die ARA aber kooperativ war, setzte die EU-Kommission die Strafe um 30 Prozent auf 6,015 Mio. Euro herab.
Keine Errichtung von Doppelstrukturen ermöglicht
Die Kommission stellte fest, dass die landesweite Infrastruktur für die Sammlung von Haushaltsabfällen, welche teils von der ARA kontrolliert wird und teils der Altstoff Recycling Austria selbst gehört, keine Errichtung von Doppelstrukturen zulässt. Wettbewerber, die in den Markt eintreten oder auf dem Markt expandieren wollten, seien darauf angewiesen gewesen, dass ihnen Zugang zu der bestehenden Infrastruktur gewährt wurde. Zwischen März 2008 und April 2012 habe die ARA aber den Zugang zu dieser Infrastruktur verweigert, so dass Wettbewerber vom Markt ausgeschlossen und der Wettbewerb beseitigt wurde. Dies verstoße gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, der die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verbietet.
Vestager sagte, der Abfallentsorgungssektor sei ein wichtiger Bestandteil der Kreislaufwirtschaft. Ein wirksamer Wettbewerb sei eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass das Abfallrecycling für den Verbraucher erschwinglich bleibe.
ARA hat laut EU-Kommission sein Fehlverhalten zugegeben und strukturelle Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen. Künftig würden Wettbewerber nicht mehr vom Zugang zur Infrastruktur ausgeschlossen. Bei der Festsetzung der Geldstrafe trug die Kommission der Kooperation von ARA wie früher geschrieben Rechnung und setzte die Geldstrafe um 30 Prozent herab.
Non-Profit-Prinzip
Die ARA gehört österreichischen Handelsfirmen, Abpackern, Importeuren und Verpackungsherstellern. Alle Unternehmen, die hierzulande Verpackungen in Verkehr setzen, müssen sich nämlich von Gesetzes wegen um die getrennte Sammlung des Verpackungsmülls kümmern. Diese Aufgabe übernimmt die ARA, die nach dem Non-Profit-Prinzip arbeitet. Wenn sie Überschüsse aus Lizenzeinnahmen erwirtschaftet, schüttet sie diese nicht aus, sondern senkt die Entsorgungstarife für ihre Kunden.
Monopolstellung bis 2015
Im Haushaltsbereich hatte die ARA bis Anfang 2015 eine Monopolstellung, erst da wurde der Markt liberalisiert. Im gewerblichen Bereich gibt es schon seit mehr als 20 Jahren Wettbewerb. Dennoch hat die ARA nach wie vor einen Marktanteil von rund 80 Prozent, sagte Scharff. Seit 2015 hat die ARA sechs Konkurrenzunternehmen, die ebenfalls Verpackungsmüll sammeln und entsorgen.
Für die Konsumenten hat sich mit der Liberalisierung respektive Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) nichts geändert. Sowohl der österreichische Gesetzgeber als auch die Brüsseler Juristen verlangen, dass es nur ein Sammelsystem geben darf. Neue Entsorgungsfirmen dürfen also keine zusätzlichen Mistkübel aufstellen.
Für ARA-Vorstand Scharff ist die Millionenstrafe eine "Altlastensanierung" bzw. eine "Geschichte, die sich unser Vorgängerunternehmen eingetreten hat". Die EU-Kommission habe mit der ARA einen Präzedenzfall schaffen wollen, immerhin gebe es noch in 12 EU-Staaten ein Monopol bei Haushaltsverpackungen.
Kommentare