Spar könnten Geldbußen ins Haus stehen
Die Wettbewerbshüter scheinen bei den Razzien im Handelshaus Spar fündig geworden zu sein. „Wir haben genügend Beweise für substanzielle Bußgeldanträge“, sagte Theodor Thanner, Chef der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), am Montag. Demnächst würden drei oder vier Bußgeldanträge gegen Spar beim Kartellgericht eingebracht werden.
Spar zeigte sich darüber „erfreut“. Endlich würde ein ordentliches Gericht über die Sachlage entscheiden. Bisher hätte die BWB zwar „laufend eine mediale Vorverurteilung inszeniert“, aber keine konkreten Vorwürfe auf den Tisch gelegt. Dass sich Spar im Rahmen eines Settlements mit der Behörde auf eine Strafzahlung einigt, schließt Spar-Chef Gerhard Drexel aus. Damit geht er einen anderen Weg als Konkurrent Rewe (Billa, Merkur, Adeg, Penny). Um einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit zu beenden, einigte sich der Branchenprimus mit der Behörde auf ein Bußgeld von mehr als 20 Millionen Euro.
Streitereien
Im Fall von Spar wurde bisher übrigens nur die Hälfte der bei den Razzien beschlagnahmten Papier-Unterlagen gesichtet. Den Rest hat Spar versiegeln lassen, so wie auch die sichergestellten elektronischen Daten. Weil deren Einsicht vom Hausdurchsuchungsbefehl nicht gedeckt war, argumentiert Spar. Um Zeit zu gewinnen, weil die Verjährungsfrist läuft, mutmaßen Ermittler.
Ein Streit tobt auch um die Software „osTriage“, die bei der Razzia eingesetzt wurde. Laut Spar-Chef Drexel handelt es sich dabei um eine illegale Spionagesoftware. Klaus Mits vom Bundeskriminalamt weist das zurück. Die vom FBI entwickelte Software werde von Kriminalbeamten in mehr als 50 Ländern zur Lokalisierung von Daten eingesetzt und sei unbedenklich.
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