Spar könnten Geldbußen ins Haus stehen

Spar könnten Geldbußen ins Haus stehen
Nach den Hausdurchsuchungen bringen Wettbewerbshüter Anträge gegen Spar beim Kartellgericht ein.

Die Wettbewerbshüter scheinen bei den Razzien im Handelshaus Spar fündig geworden zu sein. „Wir haben genügend Beweise für substanzielle Bußgeldanträge“, sagte Theodor Thanner, Chef der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), am Montag. Demnächst würden drei oder vier Bußgeldanträge gegen Spar beim Kartellgericht eingebracht werden.

Spar zeigte sich darüber „erfreut“. Endlich würde ein ordentliches Gericht über die Sachlage entscheiden. Bisher hätte die BWB zwar „laufend eine mediale Vorverurteilung inszeniert“, aber keine konkreten Vorwürfe auf den Tisch gelegt. Dass sich Spar im Rahmen eines Settlements mit der Behörde auf eine Strafzahlung einigt, schließt Spar-Chef Gerhard Drexel aus. Damit geht er einen anderen Weg als Konkurrent Rewe (Billa, Merkur, Adeg, Penny). Um einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit zu beenden, einigte sich der Branchenprimus mit der Behörde auf ein Bußgeld von mehr als 20 Millionen Euro.

Spar könnten Geldbußen ins Haus stehen
Bundeswettbewerbsbehörde, Theodor Thanner
Bereits seit zwei Jahren ermittelt die Behörde wegen verbotener Preisabsprachen im Lebensmitteleinzelhandel und geht der Frage nach, ob Konsumenten an der Supermarktkasse zu viel zahlen. Laut einer OECD-Studie liegt der Preisaufschlag im Fall von Kartellbildung zwischen 16 und 27 Prozent. Derzeit laufen 15 Verfahren gegen Lebensmittelhändler und -Produzenten. Die 32 Mitarbeiter der BWB kommen mit der Arbeit jedenfalls kaum nach. „Mit mehr Mitarbeitern könnten wir die Fälle nebeneinander und nicht nur hintereinander abarbeiten“, fordert Thanner mehr Geld und Personal für seine Behörde. Darüber hat das Wirtschaftsministerium zu entscheiden, an das die BWB angebunden ist.

Streitereien

Im Fall von Spar wurde bisher übrigens nur die Hälfte der bei den Razzien beschlagnahmten Papier-Unterlagen gesichtet. Den Rest hat Spar versiegeln lassen, so wie auch die sichergestellten elektronischen Daten. Weil deren Einsicht vom Hausdurchsuchungsbefehl nicht gedeckt war, argumentiert Spar. Um Zeit zu gewinnen, weil die Verjährungsfrist läuft, mutmaßen Ermittler.

Ein Streit tobt auch um die Software „osTriage“, die bei der Razzia eingesetzt wurde. Laut Spar-Chef Drexel handelt es sich dabei um eine illegale Spionagesoftware. Klaus Mits vom Bundeskriminalamt weist das zurück. Die vom FBI entwickelte Software werde von Kriminalbeamten in mehr als 50 Ländern zur Lokalisierung von Daten eingesetzt und sei unbedenklich.

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