Mit 67 Jahren: Noch ist nicht Schluss

Portrait of a senior businesswoman sitting on her desk in a modern office and. She's working on a computer and wearing glasses and has silver hair.
Endlich in der Pension, endlich Ruhe? Nicht für jeden. Immer mehr Menschen arbeiten auch nach der aktiven Zeit weiter. Viele wollen es, weil ihnen der Job Spaß macht. Andere müssen, weil das Geld knapp ist.

Die Alterspension in Österreich ist und bleibt eine wichtige Grundlage unseres Sozialsystems. Sie wird sich jedoch den demografischen Veränderungen anpassen – Reformen und Weiterentwicklungen dieses Systems sind unabdingbar. Dennoch ist die Alterspension für die meisten Menschen in Österreich, neben der privaten Vorsorge, die Grundvorsorge im Alter.

Für viele Menschen endet das Arbeitsleben aber nicht in der Pension. Laut einer Umfrage der Telemark Marketing im Auftrag der Plattform Seniors4Success im Jahr 2016 gaben nahezu die Hälfte aller Befragten an, auch in der Pension weiter arbeiten zu wollen. 47 Prozent der befragten Pensionisten gehen einer regelmäßigen Beschäftigung nach. 35 Prozent davon in ehrenamtlicher Form und immerhin zwölf Prozent werden dafür bezahlt. Beim Pensionsantrittsalter gibt es in Österreich klare Regeln. Grundsätzlich dürfen Frauen laut Auskunft der Pensionsversicherungsanstalt mit Vollendung des 60. und Männer mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Pension gehen. Abhängig ist das Pensionsantrittsalter jedoch auch vom Geburtsjahr und den gesammelten Erwerbsjahren. Ab 2024 soll das Pensionsantrittsalter der Frauen an jenes der Männer schrittweise angepasst werden.

Ausnahme ist die Regel

In der Realität bestätigt jedoch eher die Ausnahme die Regel. Im Durchschnitt gingen Männer in Österreich im Jahr 2016 mit 63,2 Jahren in Pension, Frauen mit 60,3. Die Durchschnittspension in Österreich beträgt bei Männern 1.446,17 Euro, bei Frauen 896,91 Euro.

Einige, vor allem Frauen, fühlen sich durch die "Zwangs"-pension in einem bestimmten Alter diskriminiert. Ein Fall aus dem Jahr 2008 zeigt dies: Eine angestellte Ärztin in Innsbruck sollte mit 60 Jahren gegen ihren Willen in Pension geschickt werden, weil sie das Pensionsantrittsalter erreicht hatte. Sie klagte, unterlag in erster Instanz und ging vor den Obersten Gerichtshof. Der Europäische Gerichtshof entschied: Diese Kündigung stelle ,,eine verbotene, unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.’’

Was seit 2010 gesetzlich unzulässig ist, ist jedoch gängige Praxis. Betroffene sollten sich innerhalb von zwei Wochen an die Arbeiterkammer oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden.

Simone Walter feiert bald ihren 63. Geburtstag, ist Ärztin und steht trotz Pension mit ihrer Praxis noch voll im Berufsleben. ,,Ich arbeite natürlich nicht mehr ganz so viel wie früher. Mittlerweile führe ich meine Praxis als Gruppenpraxis mit zwei weiteren Kollegen und arbeite eher im Hintergrund. Ich fühle mich fit und muss deswegen nicht in Pension gehen, nur weil ich die 60 schon überschritten habe.’’

Auch Werner Messner ist 67 und denkt noch lange nicht ans aufhören: ,,Ich mochte meinen Job in unserer Gemeinde und war mir schon lange vor meiner Pension sicher, dass ich meine Arbeit nicht mit 60 Jahren an den Nagel hängen werde.’’ Herr Messner ist der Meinung, dass Menschen eine Aufgabe im Leben brauchen: ,,Meine Aufgabe war es, arbeiten zu gehen und für meine Familie da zu sein. Ich könnte mir nicht vorstellen, in meiner Pension nur in den Tag hinein zu leben.’’ Werner Messner und seine Frau können von ihrer staatlichen Rente und ihrem Erspartem gut leben. Er arbeitet deshalb ehrenamtlich . "Mir geht es hier nicht um Geld, sondern um das Gefühl, noch gebraucht zu werden.’’

- von Barbara Heiss

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