Job-Privilegien von gestern

Demos der Jungen: Der Arbeitsmarkt behandelt sie ungleich schlechter. Dagegen geht man, wie hier in Madrid (Spanien), auf die Straße.
Früher wurden Mitarbeiter mit guten Verträgen versorgt. Heute können die Jungen davon nur träumen.

Die Kollektivvertrags-Verhandlungen gestalten sich mühsamer als erwartet“, „KV-Verhandlungen liegen auf Eis“, „KV-Verhandlungen sind bis auf Weiteres gescheitert“ – allesamt Schlagzeilen der vergangenen Wochen.

Verhandlungen gestalten sich immer schwierig, das liegt in der Natur der Sache. Aber offenbar sind die Interessen der Parteien, die am Verhandlungstisch sitzen, in den vergangenen Jahren immer weiter auseinandergedriftet. Gipfeln kann das in der kompletten Kündigung eines Kollektivvertrags (KV), wie es am 15. Februar etwa das AUA-Bordpersonal zu spüren bekam. Die alten KV seien zu teuer, der Übergang in den günstigeren Tyrolean-KV wird von der Geschäftsführung angestrebt. Doch nicht nur die AUA kämpft, auch viele andere Branchen wie Journalisten, Banker, Metaller, Drucker. Die Unternehmen auf der einen Seite sehen von den Privilegien ihre Wirtschaftlichkeit bedroht. Arbeitnehmervertreter wiederum sehen ihre erkämpfen Rechte den Bach runtergehen.

„In den 60er- und 70er-Jahren wollte man Arbeitnehmer mit guten Verträgen an die Unternehmen binden. Damals war der Arbeitsmarkt ausgetrocknet. Aber: Die Wirtschaft tut gerne so, als wären die Kollektivverträge nur die Erfindung der Gewerkschaften gewesen. Doch Kollektivverträge wurden und werden ja gemeinsam mit dem Arbeitgeber verhandelt“, sagt Karl Proyer, stellvertretender Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft für Privatangestellte.

Ob die Kollektivverträge damals tragbarer waren als heute, ist eine Frage der Perspektive. „Auf jeden Fall gab es in den 60er-Jahren und in der ersten Hälfte der 70er enorme Zuwächse bei den Löhnen, die Bedingungen wurden damals deutlich verbessert. Damals waren sie auf jeden Fall tragbar“, sagt Emmerich Tálos, 67-jähriger Politikwissenschaftler und Koryphäe in den Bereichen österreichische Sozialpolitik und Wohlfahrtsstaat.

Obsolete Zuckerln

Dass Kollektivverträge heute anders aussehen als noch vor 50 Jahren, ist bis zu einem gewissen Grad logisch. Sie verändern sich mit der Arbeitswelt. Ein Beispiel: Die früher in manchen KV verankerten Kohle- oder Holzdeputate haben in Zeiten der Zentralheizung keinen Sinn mehr.

Doch das Gerangel hat auch eine andere Dimension. „Heute wird argumentiert, dass die KV nicht mehr tragbar sind, weil sich die Unternehmen mit einem zunehmenden globalisiertem Wettbewerb konfrontiert sehen. Der Konkurrenzdruck ist enorm gestiegen und der Druck wird auf die Arbeitnehmerinnenschaft abgewälzt“, sagt Tálos. Junge Arbeitnehmer würden den Druck, der auf Unternehmen lastet, stärker zu spüren bekommen. Diskontinuierliche Arbeitsverhältnisse sind die Folge. „Die jüngere Generation am Arbeitsmarkt ist mit einer ungleich größeren Anforderungen konfrontiert, dem hochflexiblen Arbeitsmarkt. Unternehmen wollen ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern, indem sie befristet einstellen, dann gibt es keine Probleme mit der Entlassung“, sagt er.

In der WKO sieht man das anders: „Es kommt auf die Branche an. In der Industrie oder etwa im Handel, wo Mitarbeiter händeringend gesucht werden, stimmt das keinesfalls“, sagt Rolf Gleißner, stellvertretender Abteilungsleiter für Sozialpolitik und Gesundheit in der Wirtschaftskammer. In Branchen, die sich vor Bewerbern nicht retten können, sei man von guten Arbeitsbedingungen für junge Mitarbeiter hingegen weit entfernt. Und hier formiert sich der Widerstand. Die Redaktion des online Magazins paroli hat etwa einen offenen Brief aufgesetzt, um die Schwächen der Branche aufzuzeigen. „Innerhalb von zwei Wochen konnten mehr als 600 Unterstützer mobilisiert werden. Das zeigt auf, dass das Thema von gesellschaftspolitischer Relevanz ist“, sagt Sahel Zarinfard von der paroli -Redaktion. Die Verleger hätten Verständnis für die Frustration. Die Lösung des Problems könne jedoch nur darin liegen, „dass wirtschaftlich vertretbare Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Verlegern erleichtern, unter Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit wieder vermehrt Journalisten, auch junge, einzustellen“.

Immerhin: 97 Prozent aller arbeitenden Österreicher tun das in einem kollektivvertraglichen Rahmen.

Kollektivvertrag: Beginn und Ende

Der Sinn eines KV Anstelle einer Vielzahl von Einzelvereinbarungen treten kollektiv ausgehandelte Arbeitsbedingungen, die gewisse Mindestnormen festlegen. Die Kollektivverträge werden jährlich von den Gewerkschaften für alle Arbeitnehmer einer bestimmten Branche gemeinsam mit der Arbeitgeber-Seite (Wirtschaftskammer) aushandelt. Die österreichischen Gewerkschaften schließen jährlich über 450 Kollektivverträge ab.

Kündigen des KV Laut Hannes Schneller, Jurist in der Abteilung Sozialpolitik in der Arbeiterkammer, darf der Arbeitgeber den KV aufkündigen. „Aber die Arbeitnehmer sind gut abgesichert. Es gibt die sogenannte Nachwirkung nach dem Arbeitsverfassungsgesetz: So lange kein anderer KV vorhanden ist, ist der alte weiterhin gültig. Wenn kein KV wirkt, ist ein ortsübliches und angemessenes Entgelt zu zahlen. Die Untergrenze ist dabei lediglich die Wuchergrenze.“

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