Die Masse bewegt

Usama Assi, Stephan Hebenstreit und Martin Trink haben ein leichtes E-Bike entwickelt – und in wenigen Tagen über 656.000 Euro auf der Crowdinvesting-Plattform Companisto gesammelt.
Geld von der Crowd soll bald leicher fließen können – ein neues Gesetz ist im Entstehen.

Um die Produktion zu starten, um die ersten 200 E-Bikes zu bauen, brauchten die Gründer von Freygeist eine halbe Million Euro. Die war schnell eingesammelt. Martin Trink, Usama Assi und Stephan Hebenstreit hatten binnen zwei Wochen über ihre Crowdinvesting-Kampagne auf der deutschen Plattform Companisto 656.000 Euro (Stand Mittwoch) lukriert. Möglich, dass es sogar 1,5 Millionen Euro werden – der Deckel nach deutschem Recht.

Viel Geld für ein Start-up, das bisher nur fünf Prototypen vorzeigen kann. Den Investoren genügt das: Sie glauben an das E-Bike, das nicht so aussieht wie die bekannten massigen Modelle. Glauben an die drei jungen Gründer mit Top-Ausbildungen. Glauben daran, dass dieses E-Bike eine Lösung für die urbane Mobilität sein kann. Vielleicht.

Bei einer Bank hätte Freygeist diese Summe in diesem frühen Projektstadium wahrscheinlich nicht bekommen. Beim Crowdfunding entscheidet jedoch die Masse: Viele Kleinanleger investieren oder spenden Geld – im Gegenzug bekommen sie Ware, Zinsen oder eine Beteiligung. Bei Freygeist etwa sind die Anleger über ein partialisches Darlehen am Unternehmenserfolg und Gewinn beteiligt; ab einer gewissen Investition bekommen sie das Produkt – das Fahrrad.

Crowdinvesting ist aber nicht nur Geldbeschaffung: Es ist Marketing, denn mit einer Kampagne kann die Bekannt wesentlich schneller gesteigert werden als mit einem einzigen Investor. Zudem behalten die Gründer die Kontrolle, müssen nicht große Firmenanteile abgeben.

Kleiner Markt

"Ideal ist es, wenn der Businesscase bereits darstellbar ist und auch einer Überprüfung standhält", sagt Business Angel Martin Egger, der auch Freygeist auf den Crowdinvesting-Weg gebracht hat. Bisher war der Wille zum Crowdfunding in Österreich durch die restriktiven Gesetze und hohen Kosten aber eher gering. Geldsammler, die teure Prospekte (bisher ab 250.000 Euro Gesamt-Investment fällig) vermeiden wollten, gerieten mit der Finanzmarktaufsicht in Konflikt. So auch Schuh-Rebell Heini Staudinger, der mehrere Millionen Euro unter Freunden aufgestellt hatte – und dem folglich ein unerlaubtes Bankgeschäft vorgeworfen wurde. Der Ausweg waren für viele Anbieter wie Grüne Erde sogenannte Nachrangdarlehen (mit versprochener Verzinsung). Die Anleger willigen ein, dass sie sich im Pleitefall mit ihren Forderungen hinten anstellen.

Jetzt soll Österreich eine der europaweit freizügigsten Crowdfunding-Regelungen bekommen – damit das geschätzte jährliche Crowdfunding-Potenzial von 65 Millionen Euro ausgeschöpft werden kann. Laut einer Studie der Jungen Wirtschaft wären die Österreicher zu einem Investment von etwa 700 bis 1000 Euro bereit.

Silvia Angelo von der Arbeiterkammer sieht die Erleichterungen durch das geplante Gesetz kritisch: "Wir hätten mehr Informationen für Anleger gewollt." Künftig müssen Crowdfunding-Projekte erst ab fünf Millionen Euro einen vollständigen Kapitalmarktprospekt vorlegen, bisher galt die Schwelle von 250.000 Euro. "Unverständlich, warum das so sehr hinaufschnellt", sagt Angelo. Sie hätte zudem gerne alle Anbieter der Kontrolle der Finanzmarktaufsicht unterstellt.

Bisher hat kaum eine Crowdfunding-Kampagne in Österreich je den einstigen Deckel von 250.000 Euro erreicht – zuletzt Kaahée, ein Getränk gegen den Kater. Binnen zwei Wochen beteiligten sich 300 Crowdinvestoren über die Plattform Conda an Kaahée mit 249.990 Euro.

Der Schwarm kann irren

Erste Crowdfunding-Projekte sind auch schon gescheitert: Weil zum Beispiel die Fundingschwelle nicht erreicht wurde, die Gründer aber Verpflichtungen eingegangen sind und die Rechnung nicht zahlen konnten. Wer investiert, trägt ein Risiko – immer. Sicher ist ein Investment auch dann nicht, wenn Hunderte Investoren in dieselbe Richtung laufen.

Informationspflichten

Mit dem geplanten Gesetz regelt die Regierung die Pflichten der Anbieter neu. Ab 100.000 Euro Gesamtbetrag muss der Emittent ein Infoblatt erstellen. Über 1,5 Mio. Euro ist ein abgespeckter „Prospekt light“ fällig. Ein kompletter, teurer Kapitalmarktprospekt muss ab 5 Mio. Euro erstellt werden – der EU-weit höchste zulässige Schwellenwert (bisher galten 250.000 Euro).

Risikobegrenzung

Ein Geldgeber kann künftig bis zu 5000 Euro ohne Beschränkung in ein Projekt investieren. In Ausnahmefällen darf’s mehr sein: Wenn der Anleger bestätigt, dass die geplante Investition zwei Monatseinkommen (netto) nicht übersteigt oder nicht mehr als 10 Prozent des vorhandenen Finanzvermögens ausmacht. Für Crowdfunding-Plattformen gilt künftig eine Konzessionspflicht.

Entscheidende Details

Interessierte Anleger sollten sich ganz genau informieren: Beim Thema Crowdfunding/-investing (oft auch Schwarmfinanzierung oder Bürgerbeteiligung) herrscht nämlich eine ordentliche Begriffsverwirrung. Davon, ob der Investor Darlehen gibt, Genuss-
scheine zeichnet oder sich am Unternehmen beteiligt, hängen aber das Verlustrisiko oder sogar mögliche Nachschusspflichten ab.

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