Bildungskarenz boomt

Bildungskarenz boomt
Bedingungen werden aber verschärft: Der Studienerfolg muss künftig nachgewiesen werden.

Die Bildungskarenz boomt. Im Vorjahr wurde an 19.500 Personen "Weiterbildungsgeld" ausgeschüttet, ein absoluter Rekordwert. 2011 waren es bloß 16.631. Die schlechte Nachricht: Demnächst wird die Bildungskarenz insofern verschärft, als nun auch bei Studien ein Leistungsnachweis erbracht werden muss. Die gute Nachricht: Ab Juli gibt es neben der Bildungskarenz auch eine Bildungsteilzeit.

Was die Bildungskarenz angeht, wird diese stärker von Frauen nachgefragt. 60 Prozent der "Weiterbildungsgeld"-Bezieher waren zuletzt weiblich. 44 Prozent insgesamt haben als höchsten Bildungsabschluss maximal eine mittlere Schule oder eine Lehre, 31 Prozent Matura und 24 Prozent ein abgeschlossenes Studium. Was die Branchen angeht, ist das Interesse in Gesundheits- und Sozialberufen am Größten.

Nicht von Anfang an eine Erfolgsgeschichte

Die Bildungskarenz war nicht von Anfang an eine Erfolgsgeschichte. 2007 wurde an 2.621 Personen Weiterbildungsgeld ausgeschüttet, ein Jahr später war man auf 4.091 geklettert, noch immer nur ein Bruchteil der heutigen Werte. Nach diversen Zugangserleichterungen stieg das Interesse ab 2009 Jahr für Jahr teils deutlich an. Nun gibt es erstmals eine Einschränkung.

War es bisher möglich, die Bildungsteilzeit mit einem Studium zu begründen, ohne Erfolge darin nachweisen zu müssen, gibt es ab Juli strengere Voraussetzungen. Nachzuweisen sind vier Semesterstunden bzw. acht ECTS-Punkte. Ziel dahinter ist, Missbrauch vorzubeugen. Denn bisher gab es durchaus Fälle, wo Arbeitnehmer bloß inskribierten und sich dann ausgestattet mit dem Weiterbildungsgeld ohne jegliche Studientätigkeit eine schöne Zeit finanzierten.

Was sonstige Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Bildungskarenz angeht, ändert sich nichts. Das heißt, es genügt, dass man die Teilnahme an einem Kurs (im Ausmaß von 20 Stunden wöchentlich) nachweist. Ob dieser für die Weiterbildung des jeweiligen Arbeitnehmers Sinn hat, kontrolliert das AMS nicht. Hier vertraut die Politik darauf, dass die jeweiligen Arbeitgeber allenfalls die Notbremse ziehen und eine Bildungskarenz nicht genehmigen, wenn der Weiterbildungswunsch nicht sinnvoll erscheint, also wenn beispielsweise eine Buchhalterin einen Tauchkurs plant.

Kein Rechtsanspruch

Grundsätzlich gibt es nämlich keinen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz. Überhaupt möglich ist sie erst nach sechs Monaten durchgehender Beschäftigung in einem Betrieb. Minimal muss sie zwei Monate dauern, maximal gibt es die geförderte Auszeit zwölf Monate. Als Kündigungsgrund darf eine Bildungskarenz nicht herangezogen werden. Gefördert wird in der Höhe des Arbeitslosengelds, Zuverdienst ist bis zur Geringfügigkeitsgrenze (derzeit rund 387 Euro) möglich.

Wer auf sein Einkommen nicht ganz verzichten will oder kann und sich trotzdem weiterbilden will, dem wird ab Juli eine neue Möglichkeit eröffnet, die Bildungsteilzeit. Im Prinzip funktioniert sie nach ähnlichen Regeln wie die Bildungskarenz, auch die Teilzeit ist nur möglich, wenn man schon ein halbes Jahr im Betrieb tätig war, sie ist aber länger, konkret maximal zwei Jahre gestattet.

Nachgewiesen werden muss die Weiterbildung nur im Ausmaß von zehn Wochenstunden bzw. zwei Semesterstunden an den Unis. Die Höhe des Bildungsteilzeitgeldes bemisst sich nach der Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit - ein Beispiel: bei einer 50 Prozent-Reduktion einer 40-Stunden-Woche gibt es 456 Euro.

Mehr zum Thema lesen Sie im KURIER-Bildungsspecial.

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