Ab Juli neu: Bildungsteilzeit und Stipendium
Der Sommer bringt für bildungswillige Arbeitnehmer drei Änderungen: Ab 1. Juli gibt es ein Stipendium für angehende Facharbeiter, die vom AMS finanzierte Bildungsteilzeit wird ermöglicht und die Weltreise per Bildungskarenz ist passé.
Die Neuerungen im Detail:
Bildungskarenz
Die Bildungskarenz ist der Renner: Im Vorjahr erhielten 19.500 Personen „Weiterbildungsgeld“ – ein Rekordwert. Ab Juli ist bei Studien allerdings der Nachweis über Prüfungen im Ausmaß von acht ECTS-Punkten pro Semester erforderlich. Mit Weiterbildungsgeld finanzierten Weltreisen will man so entgegenwirken.
Bildungsteilzeit
Jeder Arbeitnehmer, egal ob in Voll- oder Teilzeit, kann die Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen, sofern er über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt ist. Das Arbeitsverhältnis muss mindestes sechs Monate ohne Unterbrechung gedauert haben.
Vereinbarung In der schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und -geber werden Beginn und Dauer fixiert, ebenso Ausmaß und Lage der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit muss um ein Viertel reduziert werden, maximal um die Hälfte der Normalarbeitszeit. Bildungsteilzeit ist kein Kündigungsgrund.
DauerDie Bildungsteilzeit dauert mindestens vier Monate, maximal zwei Jahre. Gestückelt werden kann sie während der Dauer von vier Jahren.
Bildungsmaßnahme
Die Ausbildung muss mindestens zehn Wochenstunden umfassen.
Finanzielle Abgeltung Das Bildungsteilzeitgeld beträgt für jede Arbeitsstunde, um welche die wöchentliche Arbeitszeit verringert wird, 0,76 Euro täglich. Bei einer Reduktion von 19 Wochenstunden sind das knapp 440 Euro im Monat.
Umsteigen Man kann einmal von Bildungsteilzeit in Bildungskarenz wechseln und umgekehrt.
Fachkräftestipendium
Um dem Facharbeitermangel entgegenzusteuern, wird mit 1. Juli 2013 das Fachkräftestipendium eingeführt. Für das Jahr 2013 und 2014 sind jeweils 25 Millionen Euro dafür vorgesehen, davon werden jährlich etwa 2500 Personen profitieren.
Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Kindergarten-, Sonder-, Sozialpädagogik, Soziales und Metall und Ausbildungen in den Bereichen Bau/Holz, Elektrotechnik und Informationstechnologie. Das Stipendium soll auch ermöglichen, bereits begonnene Ausbildungen mit Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Zielgruppe sind gering- und mittelqualifizierte Arbeitnehmer, Arbeitslose und Selbstständige.
Voraussetzungen 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit in den letzten 15 Jahren, Bildungsberatung vor Antritt des Stipendiums, gegebenenfalls die erfolgreiche Aufnahmeprüfung. Gefördert werden Ausbildungen mit 20 Wochenstunden und formalem Bildungsabschluss unter Fachhochschulniveau.
Dauer
Das Fachkräftestipendium wird für drei Monate bis drei Jahre gewährt. Der Fortschritt muss belegt werden.
Stipendienhöhe
Sie beträgt im Jahr 2013 26,50 Euro pro Tag. Weitere Beihilfen werden nicht gewährt.
Kommentare