Kampf um den "Kornspitz"

Kampf um den "Kornspitz"
Darf "Kornspitz" als allgemeine Bezeichnung für eine Weckerlsorte dienen? Im Ringen um die Marke wurde nun der EuGH angerufen.

Der " Kornspitz", weltberühmte Erfindung des Backmittelherstellers Backaldrin mit Sitz in Asten bei Linz, bleibt als Marke geschützt - zumindest aus Sicht des Backaldrin-Eigentümers Peter Augendopler.

Der Oberste Patent- und Markensenat hat in letzter Instanz ein Urteil des Österreichischen Patentamtes vom Oktober 2011 in einem Verfahren aufgehoben, das Mitbewerber Pfahnl aus Pregarten (Bezirk Freistadt) angestrengt hatte. Das Patentamt hatte ursprünglich festgestellt, dass "Kornspitz" im Laufe der Jahre zu einer allgemeinen Gattungsbezeichnung für Weckerl dieser Art geworden sei.

Der Senat entschied dagegen nun, dass es sich um keine gebräuchliche Bezeichnung für gewisse Backwaren handle und schloss eine Löschung der Marke aus. "Potenziellen Nachahmern" sei damit eine Abfuhr erteilt worden, freute sich daraufhin Augendopler.

Anders sieht dies Pfahnl-Anwalt Franz Waldl, wie die Oberösterreichischen Nachrichten berichten. Im Bescheid des Obersten Patent- und Markensenats hieße es, dass das Verfahren bis zum Einlangen einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausgesetzt werde.

"Beantwortet der EuGH zwei Fragen gegen backaldrin, ist die Marke weg", so Waldl. Für ihn ist die kommende Woche stattfindende Backmesse in München der Grund, warum der "Kornspitz"-Erfinder die Frage als gegessen kommunizieren möchte.

Kernöl-Konflikt

Eine andere Markenschutz-Entscheidung hatte am Montag für Aufregung gesorgt: Kernöl aus dem Murtal darf nicht echt steirisch sein. 16 Bauern der Region zogen den Kürzeren, als sie sich in die Vermarktungsschiene "g.g.A" einklinken wollten. Geografisch geschützt sind nämlich nur solche Öl­kürbisse, die in eigens definierten Bezirken wachsen. Selbst das Schlupfloch, Murtaler Kerne in der Südsteiermark pressen zu lassen, zählt nicht (mehr dazu lesen Sie hier).

Kommentare