Julius Meinl vs. Republik: Nächste Runde eröffnet

Der Fall Meinl hält die Gerichte weiter auf Trab.
Meinl Bank droht Steuernachzahlung von 60 Millionen - im Gegenzug wird die Republik geklagt.

Das Match zwischen Julius Meinl und der Meinl Bank gegen die Staatsanwaltschaft währt bekanntlich schon lange. Nun macht laut Standard auch die Finanz dem Institut zu schaffen. Sie hat für das Geschäftsjahr 2003 einen Bescheid mit einer Nachzahlung von 553.703 Euro erlassen.

Steuerschuld: 60 Millionen Euro

Die Steuerprüfer gehen davon aus, dass diverse Managementgesellschaften in Offshore-Steuerparadiesen wirtschaftlich der Meinl Bank zurechenbar seien. Für die Jahre 2003 bis 2009 wird eine Steuerschuld von 60 Millionen Euro errechnet - und das hat, trotz Berufung, massive bilanzielle Konsequenzen. Die Forderung muss nämlich in großen Teilen schon im Jahresabschluss 2013 rückgestellt werden.

Peter Weinzierl spricht von "existenzbedrohenden Auswirkungen", die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel würden in Folge nicht mehr erfüllt, was "Konzessionsentzug und eine Abwicklung zur Folge" haben könnte, die mit "großem Schaden für Gläubiger, Aktionäre und Mitarbeiter" verbunden wären.

Gleichzeitig sagt Weinzierl, dass der Eigentümer geradestehen werde, sollte das Risiko aus der Steuerforderung schlagend werden. Konkret garantiere die von Julius Meinl kontrollierte, niederländische Großmuttergesellschaft der Bank, die B.V. Belegging-Maatschappij Far East, für die bekämpfte Nachzahlung. Dabei handelt es sich übrigens um jenes Vehikel, an das die Meinl Bank 2009 eine Sachdividende in Höhe von 225 Millionen Euro ausgeschüttet hat, die wiederum Gegenstand der Ermittlungen ist.

Julius Meinl vs. Republik: Nächste Runde eröffnet
APA3190113-2 - 23112010 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT WI - Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl am Dienstag, 23. November 2010, während einer Pressekonferenz zum Thema "Neue Entwicklungen bei juristischer Auseinandersetzung mit Atrium" in Wien. APA-FOTO: HANS KLAUS TECHT
Weinzierl (Bild)wirft den Behörden nicht nur falsche Auslegung des Steuerrechts, sondern auch die "verdeckte Führung eines finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens" vor. An die Finanzprokuratur ergingen in einem Schreiben der Meinl Bank vom 16. Jänner "Amtshaftungsansprüche gegen die Republik Österreich". Das Finanzstrafverfahren sei geheim und damit rechtswidrig geführt worden, zudem sei die Rechtsmeinung der Finanz inhaltlich falsch.

In der strafrechtlichen Causa Meinl wird seit Jahren wegen des Verdachts auf Betrugs und Untreue im Zusammenhang mit Rückkäufen von MEL-Zertifikaten gegen zahlreiche (ehemalige) Manager ermittelt.

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