"Irreführende Werbung" bei Smoothies

Konsumenten werde suggeriert, das Fruchtgetränk könne den Verzehr von frischem Obst und Gemüse ersetzen. Ein Gericht gab dem VKI recht.

Das englische Wort "smooth" kann auch mit "geschmeidig" übersetzt werden. Doch ganz so g'schmeidig dürfte Unilever das jüngste Urteil des Handelsgerichts Wien nicht finden:

"Irreführend" sei das Versprechen der Smoothie-Werbung für das Produkt "Knorr Vie", dass mit dem Konsum 50 Prozent des täglichen Bedarfs an Gemüse und Früchte abgedeckt sei. Das Gericht habe dem Verein für Konsumenteninformation in erster Instanz recht gegeben, teilte der VKI am Mittwoch mit. Der VKI hat gegen die Smoothie-Firma Unilever eine Verbandklage geführt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Es ist erfreulich, dass Gerichte mit Irreführungen rund um die Gesundheitswirkungen von Lebensmitteln streng ins Gericht gehen", so Ulrike Docekal, Rechtsexpertin des VKI. Das Handelsgericht Wien hatte im Smoothie-Urteil kritisiert, dass dem Verbraucher fälschlicherweise suggeriert werde, der Inhalt des Getränks könne den Verzehr von frischem Obst und Gemüse ersetzen.

Mini-Fläschchen

Der aktuellen Empfehlung der deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zufolge soll ein Erwachsener täglich 400 Gramm Gemüse und 200 bis 250 Gramm Obst zu sich nehmen. Dies sind fünf Portionen täglich, wobei eine Portion auch durch 200 Milli-Liter Saft ersetzt werden kann.

Der "Knorr Vie-Smoothie", ein Getränk aus dem Saft von Früchten und Gemüse, wird in Fläschchen zu 100 Milli-Liter angeboten. Gedanken an den Energie-und Rohstoffverbrauch bei der Erzeugung solch kleiner Plastikflaschen sollte der gesundheitsbewusste Obsttrinker wohl lieber ausklammern, um sich nicht den Gusto verderben zu lassen.

Der Slogan auf der Verpackung führt laut Handelsgericht Wien auch im Zusammenhang mit der grafischen Gestaltung dazu, dass der durchschnittliche Verbraucher zu einer irrigen Annahme komme: Dass er anstelle von frischem Obst und Gemüse eine Flasche "Knorr Vie" zu sich nehmen könne, um 50 Prozent seines Tagesbedarfes zu decken. Das Gericht bewertete das als irreführende, plakative Werbeaussage.

Schon 2009 nahm "Konsument" 15 Smoothies unter die Lupe. Ein wesentlicher Kritik damals war, dass die Bezeichnung der Früchte am Etikett nicht immer mit den Hauptbestandteilen des Getränks im Fläschchen übereinstimmten. Die ausgelobten Fruchtsorten waren häufig nur in kleinen Mengen enthalten.

Unilever hatte auf der Oberseite der Verpackung auch den kleingedruckten Hinweis: "Jede Flasche Vie hilft Ihnen auf einfache Art und Weise Ihren täglichen Verzehr an Gemüse und Früchten zu steigern" angebracht. Da die Werbeaussage keinerlei Verweis auf diesen Hinweis enthielt, war er für das Gericht nicht ausreichend.

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