Inserate: Persilschein für Doris Bures
Zufall oder nicht? Die Strafverfahren gegen vier Regierungsmitglieder wegen des Verdachts auf Untreue in Zusammenhang mit der Vergabe von Inseraten, primär an den Boulevard, wurden allesamt nicht mehr vor der Nationalratswahl entschieden. Alle Verfahren sind berichtspflichtig. Die Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerin Beatrix Karl, ÖVP, müssen die Vorhabensberichte der Staatsanwaltschaft absegnen.
Die Erste, die aufatmen kann, ist Infrastrukturministerin Doris Bures, SPÖ. Sie hat’s bereits amtlich. Mit Datum vom 7. Oktober teilte die Wiener Staatsanwaltschaft die Einstellung des Untreue-Verfahrens (613 St 26/12i-1) mit. Ein Jahr lang hatte die Justiz gegen Bures aufgrund einer Anzeige des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung (BAK) im Innenministerium ermittelt. Der Vorwurf: Inserate würden zwischen Ministerbüro und Medien freihändig vergeben, dadurch würden Rabattmöglichkeiten nicht genutzt. Die Vorwürfe bezogen sich auf Inserate in diversen Medien, vor allem aber in Österreich. Bures beharrte darauf, die Inserate seien „streng nach den Geboten der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ vergeben worden.
Auch bei Berlakovich geht es um den Vorwurf der Untreue in Zusammenhang mit Inseraten, unter anderem in der Bauernzeitung, und um Kosten für die Homepage des Ministeriums. Die Vergabe wurde auch vom Rechnungshof kritisiert, alle drei Oppositionsparteien hatten eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.
Noch länger zappeln müssen Bundeskanzler Werner Faymann und sein Staatssekretär Josef Ostermayer. Ihr Akt liegt immer noch im Justizministerium, soll aber demnächst erledigt werden. Die Staatsanwaltschaft wollte das Untreue-Verfahren wegen Inseraten in Kronen Zeitung und Österreich bereits im Sommer 2012 einstellen, doch das Justizministerium ordnete an, die Ermittlungen auszuweiten. Die Chancen von Faymann und Ostermayer auf Einstellung stehen gut.
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