Informationspflicht

Ein Reformpaket soll für mehr fairen Wettbewerb sorgen.

Wer der Wettbewerbsbehörde (BWB) die Auskunft verweigert, muss zahlen. Das sieht eine Gesetzes-Novelle vor. Die BWB soll künftig per Bescheid Auskünfte und Unterlagen einfordern dürfen. Bei Auskunftsverweigerung oder Falschauskünften sind Verwaltungsstrafen bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Darüber hinaus kann die BWB auch Beugestrafen bis zu fünf Prozent eines Tagesumsatzes für jeden Tag der verzögerten Lieferung der Infos verhängen.

Diese Reformen sind Teil eines Gesamtpaketes des Justiz- und des Wirtschaftsressorts für mehr fairen Wettbewerb. Die Begutachtungsfrist für die Reformen ist abgelaufen. Einen Termin für den Beschluss im Parlament gibt es noch nicht.

Weiters soll die E-Control Einblick in die Preisgestaltung von Energie-Unternehmen bekommen. „Derzeit beißen wir auf Granit“, beschreibt Wolfgang Urbantschitsch, Leiter der Rechtsabteilung von E-Control, den Ist-Zustand bei der Daten-Recherche. Außerdem sollen die Energie-Lieferanten beweisen, dass ihre Preise marktkonform sind. Der Vertreter der E-Wirtschaft sieht in der Beweislastumkehr „die Wiedereinführung der Preisregulierung durch die Hintertür“. Die Arbeiterkammer hofft auf eine Preissenkung.

Die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen gegen Kartellrechtssünder wird erleichtert. Der Gewinn des Unternehmens kann bei der Festlegung der Schadenersatzhöhe berücksichtigt werden. Kartelle dürfen in Zukunft auch geahndet werden, wenn der Schwellenwert für die marktbeherrschende Stellung nicht überschritten wurde. Daher sind auch Kartelle im lokalen Bereich rechtswidrig. Die Bauwirtschaft befürchtet, dass dadurch die Bildung von Arbeitsgemeinschaften unmöglich gemacht wird.

Der Anreiz, als Kronzeuge auszusagen, steigt. Ein völliger Entfall der Geldbuße für den Kronzeugen ist laut Novelle auch dann möglich, wenn die BWB schon vor dessen Beichte einen Verdacht hatte.

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