Informationsmangel bei Kühlschrank-Pickerl

Viele Konsumenten fühlen sich desinformiert: Kann das Kühlschrank-Pickerl noch eingelöst werden?

Vergangene Woche wurde eine gesetzliche Neuregelung für das Thema Kühlschrank-Pickerl im Nationalrat beschlossen, der KURIER berichtete. Damit steht fest, dass das Umweltforum Haushalt (UFH) weiterhin für die finanziellen Ablöse der Kühlschrankpickerl zuständig ist.

Derzeit ist auf der UFH-Homepage zu lesen. "Achtung, derzeit können keine Kühlschrankpickerl-Anträge angenommen und ausgezahlt werden!" Thomas Faast, UFH-Geschäftsführer dazu: "Wir warten auf den offiziellen Vetrag, dann zahlen wir wieder aus, voraussichtlich ab September."

Konsumenten sollten sich davon nicht abschrecken lassen, rät AK-Umweltexperte Werner Hochreiter. "Wir gehen davon aus, dass das UFH die derzeit unterbrochene Rückzahlungsaktion des Pickerlgeldes unverzüglich weiterführen und Anträge auf Rückzahlung bearbeiten wird."

Tipp

Wie kommen Konsumenten zu ihrem Geld? Weder muss der alte Kühlschrank entsorgt noch der Kaufvertrag vorgelegt werden. Antragsformulare liegen bei den Entsorgungsstellen auf oder können unter www.ufh.at heruntergeladen werden. Infos gibt es telefonisch unter der UFH-Hotline 0810/144 166. In das Antragsformular die 22-stellige UFH-Plaketten-, die Gutscheinnummer oder die 16-stellige PEG-Plakettennummer eintragen und an UFH, Mariahilfer Straße 37-39, A-1060 Wien (Fax: +43-1- 588 39-94) schicken.

Konsumenten haben noch bis 2035 Anspruch auf Rückzahlung des Geldes, das sie für die Plakette bezahlt haben. "Wer sein Kühlschrankpickerl noch findet, sollte es so bald wie möglich einlösen," rät Hochreiter.

In der Anfangsphase 1993 hat das Pickerl 770 beziehungsweise 599,50 Schilling gekostet hat, ab 1995 dann 100 Schilling (7,27 Euro).

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