Immofinanz: Ex-Chef auf zehn Millionen geklagt
Dem ehemaligen Immofinanz-Vorstand und Constantia-Privatbank-Chef Karl Petrikovics steht ein weiterer Schadenersatz-Prozess ins Haus. Nach der Klage auf Rückzahlung der Geheim-Provision (9,91 Millionen Euro) aus dem BUWOG-Kauf, die gegen Petrikovics und den Lobbyisten Peter Hochegger eingebracht wurde, hat die Immofinanz die Gangart verschärft. Der Konzern fordert von Petrikovics weitere zehn Millionen Euro Schadenersatz, plus Zinsen macht das 13 Millionen Euro. In der Klage, die noch im Vorjahr beim Handelsgericht eingebracht wurde, wird ihm Missmanagement vorgeworfen.
So sollen die Schwesterfirmen Immofinanz und Immoeast 2007 und 2008 horrende Managementgebühren an die Constantia Privatbank gezahlt haben, obwohl die Bank "nicht in der Lage war, die Managementverträge ordnungsgemäß zu erfüllen". Laut Klage hätten die Zahlungen gestoppt und die Verträge gekündigt werden müssen. Schaden: rund 90 Millionen Euro.
Viel Geld verbrannt
In der Ukraine soll ein Projekt fast 32 Millionen Euro Verlust verursacht haben, weil die Grundstücke vom örtlichen Partner in Offshore-Firmen verschoben und vereinbarte Pfandrechte nicht eingetragen wurden. In Rumänien sollen Grundstücke um 232 Millionen Euro angekauft worden sein, die heute nur noch 82 Millionen Euro wert sind.
"Die Vorwürfe sind unzutreffend", kontert Christopher Schrank, Anwalt von Petrikovics. "Im Nachhinein darf man sich nicht beschweren, dass manche Immobilien an Wert verloren haben, weil das nicht vorhersehbar war." Die Wertberichtigungen seien nicht auf Managementfehler, sondern auf den negativen Markttrend nach der Lehman-Pleite zurückzuführen.
"Eine Kündigung der Managementverträge mit einer Laufzeit bis Ende 2016 war gar nicht möglich", heißt es in der Klagebeantwortung. "Jeder vernünftige Vorstand von Immofinanz und Immoeast hätte von einem Rechtsstreit mit der Constantia Privatbank abgesehen." Skurril ist dabei: Petrikovics war in allen drei Gesellschaften der tonangebende Vorstand.
Bis Ende März muss Petrikovics eine weitere schriftliche Stellungnahme bei Gericht abliefern, dann wird der Prozess anberaumt.
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