Wie viel Miete darf man für geförderte Wohnungen verlangen?

Wie viel Miete darf man für geförderte Wohnungen verlangen?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Diese Woche: Barbara Walzl-Sirk – Obfrau des Mieterschutzverbands. Nächster Termin: 24. Juli 2017

Ich habe 2009 eine Wohnung angemietet mit einer Kaufoption nach zehn Jahren. Werden die Jahre angerechnet, wenn jemand anderer in den Mietvertrag eintritt?

Um die Wohnung nach Ablauf der zehn Jahre, also im elften Jahr des Mietverhältnisses, zu kaufen, muss man selbst zehn Jahre Mieter sein. Eine Anrechnung der Mietdauer des Vormieters erfolgt nicht. Es sei denn, im Mietvertrag wurde vereinbart, dass im 11.–16. Jahr des Erstbezuges die Möglichkeit besteht, als Nachfolgemieter ein Kaufanbot zu verlangen.

Ich möchte meine Garçonnière auf Probe vermieten. Ist das möglich? Die Wohnung ist vollständig möbliert – kann ich dafür einen Zuschlag verrechnen?

Eine Vermietung auf Probe gibt es nicht. Sie können aber einen befristeten Mietvertrag abschließen. Dieser muss mindestens auf drei Jahre abgeschlossen werden. Eine kürzere Befristung führt dazu, dass Sie einen nicht durchsetzbaren Endtermin vereinbart haben – also ein unbefristetes Mietverhältnis. Sollte Ihnen der Mieter nicht zusagen, würde der Vertrag ohnehin nach drei Jahren enden. Wichtig ist aber, den Endtermin nicht zu übersehen, da sich derzeit befristete Mietverträge stillschweigend um weitere drei Jahre verlängern. Würden Sie auch diesen Endtermin übersehen, würde das Mietverhältnis unbefristet werden. Für die Überlassung vorhandener Möbel können Sie selbstverständlich ein angemessenes Entgelt für mitvermietete Gegenstände verlangen.

Die Stellplätze in unserer Garage sind als Zubehör zu den einzelnen Wohnung zugeordnet. Ein Miteigentümer will seinen Parkplatz an Fremde vermieten. Darf er das? Was passiert im Schadensfall?

Aus Ihrer Erzählung entnehme ich, dass sich die Zubehöreigenschaft aus den vorliegenden Urkunden (Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten) zweifelsfrei ergibt. In diesem Fall kann der Einzelne seinen Stellplatz an hausfremde Personen vermieten. Er muss Sie nicht um Erlaubnis fragen. Wenn Ihr Auto beschädigt wird, muss man natürlich den Verursacher ausfindig machen. Oft ist dies nicht leicht möglich. Sie können auch eine Anzeige gegen Unbekannt machen.

Ich möchte eine geförderte Wohnung vermieten. Wie hoch dürfen Kaution und Miete sein?

Als Kaution werden üblicherweise drei Bruttomonatsmieten verlangt. Das Geld ist auf einem Sparbuch fruchtbringend zu veranlagen und der Mieter ist darüber auf Verlangen schriftlich zu informieren. Hinsichtlich der Mietzinshöhe ist es relevant, ob das Objekt in einem Gebäude liegt, das aufgrund einer nach dem 8. 5. 1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. In diesem Fall ist die Mietzinsbildung frei. Ausnahmen gibt es aber, wenn das Haus mit Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichtet wurde. Hier müsste geprüft werden, welche Förderungsgesetze zur Anwendung kommen, da einige auch nach der Rückzahlung auf die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) hinsichtlich der Mietzinsbildung verweisen. Wurde das Haus vor dem 8. 5. 1945 errichtet, würde es hinsichtlich der Mietzinsbildung den Bestimmungen des MRGs unterliegen.

Ich bin 87 Jahre alt und möchte, dass meine Enkelin in den Mietvertrag eintritt. Die BUWOG sagt, das geht nicht. Stimmt das?

Diese Information ist nur teilweise richtig. Wenn die Bauvereinigung aufgrund ihrer Satzung oder zufolge ihres tatsächlichen Geschäftsbetriebes ihre Tätigkeit auf einen bestimmten Personenkreis eingeschränkt hat, ist die Abtretung der Mietrechte an nahe Angehörige ausgeschlossen. Ist diese Einschränkung aber nicht gegeben, können Sie die Mietrechte sowohl zu Lebzeiten als auch im Todesfall übertragen. Zu beachten ist aber, dass Sie bei der Abtretung zu Lebzeiten mit ihrer Enkelin mindestens die letzten zwei Jahre im gemeinsamen Haushalt gewohnt haben müssen. Im Todesfall kann Ihre Enkelin in Ihre Mietrechte eintreten, wenn diese ein dringendes Wohnbedürfnis hat und schon bisher mit Ihnen im Haushalt gewohnt hat.

Nächster Termin: 24. Juli 2017 von 10 - 11 Uhr. Rufen Sie an und stellen Sie Fragen an Mieterschutz-Expertin Barbara Walzl-Sirk. Telefon: 01/ 52 65 760

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