So schützen sich Mieter und Eigentümer vor dem Ernstfall

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Ausgetrocknete Christbäume und Feuerwerke sind häufige Ursachen. IMMO fasst zusammen, wie man sich im Brandfall richtig verhält.

Rund 25.000 Brände gibt es jährlich in Österreich. In der Weihnachtszeit muss die Feuerwehr besonders oft ausrücken, denn Adventkränze und geschmückte Tannen sind häufige Auslöser. Doch mit einigen Schutzmaßnahmen lassen sich viele Gefahren begrenzen. Rauchmelder, wie sie etwa in Kärnten in allen Wohnräumen Pflicht sind, können zwar kein Feuer verhindern, sie machen aber darauf aufmerksam: „Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn man im Schlaf davon überrascht wird“, sagt Christian Feiler, Oberbrandrat der Wiener Berufsfeuerwehr. Feuerlöscher sollten deutlich sichtbar an der Wand montiert und regelmäßig gewartet werden, damit das Gerät im Notfall auch funktioniert.

Verhalten im Brandfall

So schützen sich Mieter und Eigentümer vor dem Ernstfall
Zündholz, Streichholz, Flamme
Gerät der Christbaum, der häufig bis nach den Feiertagen in den Wohnungen bleibt und immer mehr austrocknet, zum Beispiel durch eine vergessene Kerze in Brand, muss man schnell handeln. „Wer weder den Feuerlöscher noch einen Kübel mit Wasser bereitgestellt hat, hat keine Chance, den Brand zu löschen“, betont Feiler. Denn ein ausgetrockneter Nadelbaum in Kombination mit Kugeln und Schmuck aus Plastik steht binnen Sekunden in Vollbrand und kann sogar eine Druckwelle auslösen. „Hat man mit dem ersten Kübel Wasser keinen Erfolg, braucht man keinen zweiten mehr holen“, sagt Feiler. „Dann sollte der geordnete Rückzug angetreten werden.“ Mit dem Notfallpaket, das sind Wertsachen, Dokumente, Handy und Schlüssel, sollte die Wohnung verlassen werden. Die Tür wird geschlossen, damit sich der Brand nicht so schnell ausbreiten kann, bleibt aber unversperrt, damit die Einsatzkräfte Zugang haben. „Erst dann sollte die Feuerwehr gerufen und eingewiesen werden“, betont Feiler.

Fluchtweg

Wird man auf einen Brand in der Nachbarwohnung aufmerksam, dann sollte geprüft werden, ob der Fluchtweg begehbar ist. Ist das durch starke Rauchbildung nicht der Fall, bleibt man in der Wohnung und schließt die Türe. Dringt auch in die eigenen Räume Rauch ein, sollten die Lüftungskanäle, also Bad und Toilette, geschlossen werden. „Ich rate in diesem Fall, ein straßenseitiges Fenster aufzusuchen und auf Hilfe zu warten. In fünf bis acht Minuten ist die Feuerwehr da“, schildert der Experte den empfohlenen Ablauf. Ist das Stiegenhaus begehbar, werden den Bewohnern Fluchtfiltermasken aufgesetzt. Sie bieten Schutz vor giftigem Brandrauch. Ist der Fluchtweg nicht begehbar, kommt die Drehleiter zum Einsatz.

Gefährliches Feuerwerk

So schützen sich Mieter und Eigentümer vor dem Ernstfall
Auch Silvesterraketen führen alle Jahre wieder zu Bränden und Rauchgasvergiftungen. Obwohl im dicht verbauten Gebiet keine Feuerwerke gezündet werden dürfen, passiert das immer wieder. Raketen werden je nach Gefahr in vier Klassen eingeteilt, von F 1 bis F4. „In die erste Klasse fallen Scherzartikel, die zum Beispiel auf einer Geburtstagstorte auch in geschlossenen Räumen verwendet werden dürfen“, sagt Feiler. Das sind etwa Wunderkerzen oder ein Tischfeuerwerk. F2 meint kleine Raketen, die man auf einer freien Wiese im ländlichen Bereich abfeuern darf. F3 und F4 sind Artikel, die nur Pyrotechniker verwenden dürfen. Wenn die Rakete nicht zündet, dann sollte man einen Sicherheitsabstand einnehmen. „Frühestens nach 15 Minuten kann man sich der Rakete nähern, sie am Stab fassen und in einem Kübel mit Wasser entsorgen“, rät Feiler.
Die häufigsten Brandursachen abseits von Raketen, Adventkränzen und Christbäumen sind Elektrogeräte im Haushalt. Auslöser sind überlastete Steckdosen, überhitzte Geräte und schadhafte elektrische Leitungen. Auch beim Umgang mit einem Ethanolkamin ist Vorsicht angebracht. Die Öfen können überall aufgestellt werden, weil sie keinen Kaminabzug brauchen. Statt Holz wird Ethanol verbrannt. „Fließt dieses aus, kann es sich explosionsartig entzünden und eine Wohnung binnen Sekunden in Flammen setzen“, sagt Norbert Griesmayer, Generaldirektor der VAV Versicherung. Auch der hohe Sauerstoffverbrauch birgt Risiken. Beim Betrieb muss dafür gesorgt werden, dass die Räumlichkeiten genügend belüftet werden, das gilt vor allem für kleine und gut gedämmte Zimmer.

Gegen Brandschäden versichert

Gegen Brandschäden kann man sich versichern. Eine Feuerversicherung deckt Schäden, die durch einen Brand, Explosion oder Blitzschlag am Gebäude entstehen. Auch Schäden durch Verpuffung (in Kaminen) können davon abgedeckt werden. Vielfach übernehmen bereits die Gebäude- und die Haushaltsversicherung Brandschäden. Je nach Produkt ist auch der Verlust von Gegenständen im versicherten Haus wie Bargeld abgesichert. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, kann die Assekuranz die Leistung allerdings verweigern.

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