Sanierung : Zu hohe Rechnungen für die Mieter

Sanierung : Zu hohe Rechnungen für die Mieter
Nach Sanierungen werden oft zu hohe Mieten verlangt. Die Überprüfung der Abrechnungen hilft Geld sparen.

Uns wurde eindeutig zu viel verrechnet." Gerhard Doppler hat sich erfolgreich dagegen gewehrt. Die Anhebung der Miete nach der Sanierung des Gemeindebaus in der Siemensstraße 21-55 war für 15 Jahre anberaumt. Doch die Schlichtungsstelle kam zu einem anderen Ergebnis: Die letzten fünf Jahre Mieterhöhung wurden gestrichen. Eine gute Nachricht für die Mieter.

Sein Engagement hat Herrn Doppler aber auch einen Prozess eingebracht. Nun befürchtet er, dass "wegen erneuter Baumängel wieder eine Sanierung mit anschließender Mieterhöhung kommt".

Derartige Konflikte sind kein Einzelfall. Hauseigentümer und Schlichtungsstelle (MA 50) haben oft unterschiedliche Vorstellungen, was den Mietern verrechnet werden darf. Laut Kontrollamt wurde der Sanierungsplan für eine Wohnhausanlage der Gemeinde Wien von der Schlichtungsstelle kräftig gekürzt und die Mietzinsreserve neu berechnet. Aus einem Minus von 853.234 Euro wurde ein Plus von 478.128 Euro. Es gab daher keinen Grund mehr für eine Anhebung der Miete.

Der Präsident der Mietervereinigung, Georg Niedermühlbichler, kennt die Konflikte. "Die Mieter wollen möglichst wenig von den Sanierungskosten bezahlen, während die Haus-Eigentümer versuchen, den Mietern möglichst viel von den Sanierungskosten zu verrechnen."

Billigversion

Sanierung : Zu hohe Rechnungen für die Mieter

Auch der Präsident des Zentralverbandes der Hausbesitzer, Friedrich Noszek, weiß, wie die Schlichtungsstelle arbeitet. "Es kann nicht alles saniert werden, weil nur unbedingt notwendige Erhaltungsarbeiten akzeptiert werden." Ausgeführt werde meist nur eine "Billigversion".

Es hängt zwar vom konkreten Fall ab, was anerkannt wird, aber es gibt Erfahrungswerte. Laut Mietervereinigung dürfen die Kosten für folgende Arbeiten nicht verrechnet werden: Einbau eines Aufzuges, einer Waschküche oder einer Gegensprechanlage. Das gilt auch für die Errichtung von Dachgeschoßwohnungen oder thermische Sanierung.

Akzeptiert werden die Erneuerung der Fassade, des Dachs oder der Stiegenhäuser. Das gilt auch für neue Fenster, die Trockenlegung feuchter Stellen oder Maßnahmen gegen Schimmelbildung. Die Reparatur einer bestehenden Gegensprechanlage darf ebenfalls verrechnet werden.

Wohnbaustadtrat Michael Ludwig hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die für eine einheitliche Rechtsinterpretation von Wiener Wohnen und der Schlichtungsstelle sorgen soll.

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