Wie kündigt man die Hausverwaltung?

Ronald Höller
Ronald Höller ist Prokurist und Leiter der Abteilung Wohnimmobilienverwaltung der Otto Immobilien Gruppe.

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„Rasch handeln heißt die Devise. Denn obwohl Verwaltungsverträge im Wohnungseigentum meist zum 31.Dezember des Jahres kündbar sind, sollte man schon rund sechs Monate davor die ersten Schritte setzen. Bis sich alle Wohnungseigentümer über das Leistungsbild der neuen Hausverwaltung verständigt und diese auch gemeinsam ausgesucht haben, vergeht doch einige Zeit. Außerdem müssen diverse rechtliche Fristen eingehalten werden. Ich empfehle daher, die Kündigung der bisherigen und die Bestellung der neuen Immobilienverwaltung in einem zu treffen. Wenn dies erfolgt und die Vollmacht an die neue Verwaltung erteilt ist, regelt zusätzlich ein Verwaltungsvertrag klar Rechte und Pflichten für beide Seiten. Der rechtliche Neuanfang wäre damit also gemacht. Nun tut der eben bestellte Immobilienverwalter gut daran, sich rasch einen Überblick zu verschaffen. In welchem Zustand ist das Gebäude und liegen alle nötigen behördlichen Unterlagen vor? Stehen dringende Reparaturen an und wie ist die Sicherheitssituation im Eingangsbereich, gibt es bereits eine Zutrittsüberwachung, etwa mit der Begeh-Card? Gibt es Einsparungs- und Optimierungspotenzial für die Betriebskosten, zum Beispiel bei bestehenden Wartungs- und Lieferverträgen? Denn auch wenn Verträge nach dem Verwalterwechsel aufrecht bleiben, lässt sich durch neue Verhandlungen, etwa durch den Wechsel des Stromlieferanten, einiges bei den Betriebskosten einsparen. Und nicht zuletzt wird der neue Hausverwalter im Sinne einer guten Zusammenarbeit seine neuen Kunden persönlich kennen lernen – im Rahmen einer Versammlung für alle Wohnungseigentümer.“

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