Richtig einheizen!

Winter is coming: Das Heizsystem sollte daher optimal eingestellt sein
Mit dem korrekten Heizverhalten verbessert sich nicht nur das Raumklima, es kann auch Geld gespart werden. Was man bei Wartung und Abrechnung berücksichtigen sollte, damit man ohne Frieren durch die kalte Jahreszeit kommt.

Ein österreichischer Durchschnittshaushalt verbraucht rund die Hälfte seiner gesamten Energiekosten für die Raumheizung. Grund genug, um bei der Temperierung einiges zu beachten. "Immerhin spart ein Grad Celsius weniger Raumtemperatur bis zu sechs Prozent Heizkosten", sagt Johannes Hug von die umweltberatung. In vielen Räumen ist es trotzdem wärmer als notwendig. Im Wohnzimmer sind 20 bis 22 Grad Celsius ideal, in Schlafräumen sollte das Thermometer nicht mehr als 18 Grad Celsius anzeigen. Über Nacht kann die Temperatur in nicht genutzten Räumen zusätzlich um bis zu 4 Grad Celsius abgesenkt werden.

Automatische Regulierung von Vorteil

Thermostatventile an Heizkörpern erleichtern dabei die Regulierung. Denn steigt die Raumtemperatur über den gewünschten Wert an, schaltet sich der Heizkörper automatisch ab und verhindert eine Überhitzung. Eine andere Möglichkeit sind Anlagen mit Zeitschaltuhr. Sie steuern den Bedarf unter Berücksichtigung der Lebensgewohnheiten und sorgen für eine automatische Nachtabsenkung. Bei Fußboden- oder Flächenheizungen macht dies jedoch weniger Sinn. "Es handelt sich dabei um träge Systeme, die langsam reagieren und das führt oft dazu, dass die falsche Temperatur zur falschen Zeit vorherrscht", erklärt Hug.

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Warum wird der Raum nicht warm?

Läuft die Heizung auf Hochtouren, erwärmt sich der Raum aber nur langsam, können verbaute, verstellte oder durch Vorhänge verdeckte Radiator schuld sein. Sie geben weniger Wärme ab, weil die Luftzirkulation und Wärmestrahlung beeinträchtigt sind. "Kästen die vor der Wärmequelle platziert sind, können ebenfalls ein Problem darstellen, da sie die Wärme Richtung Wand reflektieren und so die Abstrahlung in den Raum behindern. Zwischen Heizkörper und Kasten sollte deshalb ein Mindestabstand von 50 Zentimetern sein", sagt der Experte.

Wärmebrücken wie alte Fenster können auch echte Energiefresser sein. Mithilfe eines einfachen Tests, können die Scheiben auf ihre Energieeffizienz überprüft werden. Dafür wird ein brennendes Teelicht vor das Glas gehalten. Reflektiert das Fenster vier Flammen, von denen sich die Zweite von den anderen drei in ihrer Färbung unterscheidet, handelt es sich um eine zweifache Verglasung mit Wärmeschutzbeschichtung. Gibt es keine Unterschiede, hat das Glas keine Beschichtung.

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Sind sechs Flammen zu sehen und unterscheiden sich zwei von den anderen (sie müssen von der Raumseite gesehen an zweiter und fünfter Stelle positioniert sein), ist mit einer dreifachen Verglasung zu rechnen. "Auch undichte Fugen sind häufig Schwachpunkte in der Gebäudehülle. Je nach Fugenform erhält man im Baumarkt passende Dichtungsbänder", sagt Hug. Zugluft bei Eingangs- und Zimmertüren kann durch Dichtungsbürsten- oder lamellen vermieden werden. Das Schließen von Rollläden und Vorhängen über Nacht kann ebenfalls helfen, die Wärme im Innenraum zu behalten.

Trotz der kalten Temperaturen sollte auch im Winter nicht auf das Lüften vergessen werden. Um nicht zu viel Energie zu verbrauchen, sollte man auf langes Kippen verzichten. Sparsamer ist es, die Fenster mehrmals täglich für fünf Minuten ganz aufzumachen. Die Luft wird so innerhalb kurzer Zeit ausgetauscht, ohne dass die Einrichtungsgegenstände abkühlen. Spezielle Messgeräte (Hygrometer) helfen zudem die Luftfeuchtigkeit im Raum festzustellen. "Je nach Temperatur sind zwischen 35 und 55 Prozent ideal", erklärt Hug.

Kosten für die Wärme

Anbieterpreise wirken sich ebenfalls auf die Heizkosten aus. Wer mit Strom oder Gas heizt, hat die Möglichkeit, diesen zu wechseln. Bei der Fernwärme geht das nicht. Sind in einem Gebäude mindestens vier Nutzungsobjekte sowie eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage vorhanden und kann man in jeder Wohnung individuell regulieren, wird der Verbrauch nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz (kurz: HeizKG) aufgeteilt. 65 Prozent der Energiekosten (Heizung und Warmwasser) werden nach dem gemessenen Verbrauch abgerechnet, der Rest nach der beheizbaren Nutzfläche (Bodenfläche abzüglich Wände, Treppen, Balkon, offene Loggia, Terrasse).

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Heizkosten

Für Mieter eines privaten Wohnungseigentümers gilt das nicht. Auch wenn die Abrechnungsfirma dem Eigentümer die Rechnung nach HeizKG vorlegt, kann er sie in dieser Form nicht dem Mieter weitergeben. "Ist in diesem Fall das Mietrechtsgesetz anwendbar (klassische Altbauten), werden die Kosten grundsätzlich nach der Nutzfläche und unabhängig vom individuellen Verbrauch abgerechnet", erklärt Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung. Ist das Mietrechtsgesetz nicht zuständig, kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an.

Mieter und Eigentümer können die Rechnung zudem zusätzlich bei einer Schlichtungsstelle überprüfen lassen. Wird allerdings nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Rechnungslegung ein schriftlicher Einspruch erhoben, gilt die Abrechnung als anerkannt. "Kommt es während der Abrechnungsperiode zu einem Mieterwechsel, kann sowohl der neue, als auch der ausziehende Mieter eine Zwischenablesung verlangen. Die Kosten werden dann auf Basis dieser aufgeteilt", sagt Hanel-Torsch. Für die Ablese selbst muss derjenige aufkommen, der sie beantragt hat. Findet eine solche nicht statt, werden die Kosten aliquot abgerechnet.

Richtig entlüften

Wird die Heizung zum ersten Mal aufgedreht, sollte man die einzelnen Geräte inspizieren. Gluckern etwa die Heizkörper oder werden sie nur lauwarm, liegt es oft an eingedrungener Luft im System. Das Entlüften können auch Laien übernehmen. Dafür werden die Temperaturregler so weit wie möglich aufgedreht. Sobald der Heizkörper heiß ist, wird mithilfe eines speziellen Entlüftungsschlüssels das Ventil geöffnet. Dieser kann um wenige Euro im Baumarkt erworben werden. Das Ventil bleibt so lange offen bis die ganze Luft entwichen ist und nur noch Wasser herausrinnt. Danach kann es geschlossen und die Temperaturregler auf die angemessene Stufe zurückgedreht werden.

Professionelle Kontrolle

Zudem sollten die Anlagen in regelmäßigen Abständen von einem Profi überprüft werden. Je nach System werden dabei die zentralen sicherungs- und regelungstechnischen Einrichtungen kontrolliert, Kessel, Wärmetauscher und Brenner inspiziert und gereinigt sowie die Feuerungseinrichtung eingestellt. Hinzu kommt der Austausch von Verschleißteilen wie Filter oder Brennerdüsen und eine Abgasmessung. „In welchen Abständen eine solche Wartung vorgenommen werden muss, hängt vom System ab und wird vom Hersteller festgelegt“, sagt der Installateur und Bundesinnungsmeister Michael Mattes. Eine Gastherme muss beispielsweise einmal im Jahr, bei manchen Anbietern auch jedes zweite Jahr, vom Fachmann kontrolliert werden.

Für den Austausch der Therme ist der Vermieter zuständig

In Mietwohnungen hat dafür der Mieter aufzukommen. Für eventuelle Reparaturen oder den Austausch der Therme ist der Vermieter zuständig. „Vor der Inbetriebnahme einer neuen Anlage ist außerdem ein hydraulischer Abgleich notwendig“, sagt Mattes. Dabei stimmt der Fachmann Heizpumpe, Leitungen und die Radiatoren auf den Wärmebedarf der einzelnen Räume ab, um so eine exakte Wärmeverteilung zu garantieren. Wie viel ein Service durch den Profi kostet, ist von mehreren Faktoren abhängig. „Neben der Anlage kommt es auch auf die Arbeits- und Wegzeit sowie auf das verbrauchte Material an“, sagt der Experte. Für eine Thermenwartung etwa ist mit Preisen zwischen rund 80 bis 170 Euro zu rechnen. Durch eine voll funktionsfähige und gewissenhaft eingestellte Heizung können dann aber rund 20 Prozent der Heizkosten gespart werden.

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