Rechtstipp: Wer bezahlt die Entsorgung von Sperrmüll?

Rechtstipp: Wer bezahlt die Entsorgung  von Sperrmüll?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Wohn-Telefon. Heute: Peter Hauswirth

Ich wohne in einem Mehrparteienhaus in Wien. Andere Bewohner stellen ihren Sperrmüll immer wieder im Innenhof ab. Wer muss für die Müllentsorgung bezahlen?

Die Kosten der regelmäßigen Beseitigung des Hausmülls sind grundsätzlich Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes  beziehungsweise Aufwendungen für die Liegenschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes.

Diese Kosten sind im Allgemeinen unabhängig von einem tatsächlichen Verbrauch des Einzelnen, von den Wohnungseigentümern oder von den Mietern verhältnismäßig zu tragen. Sperrmüll gehört nicht zur regelmäßigen Beseitigung des Hausmülls.

Die Kosten der Entfernung von Sperrmüll hat der Verursacher alleine zu tragen. Solange sich die Herkunft des Sperrmülls jedoch nicht feststellen lässt, sind diese Kosten verhältnismäßig von den Wohnungseigentümern oder den Mietern zu tragen, da die Beseitigung im Interesse aller Hausbewohner liegt oder im Einzelfall auch behördlich angeordnet werden kann.

Rechtstipp: Wer bezahlt die Entsorgung  von Sperrmüll?

Ich will eine Wohnung in einem Altbau kaufen. Derzeit wohnt eine ältere Dame darin. Wo kann ich erfragen, ob für diese Wohnung ein Weitergaberecht besteht?

An erster Stelle ist festzuhalten, dass der Käufer eines vermieteten Kaufgegenstandes den bestehenden Mietvertrag übernehmen muss und in sämtliche Rechte und Pflichten des Vermieters eintritt.

Es ist daher  wichtig, sich vor  Erwerb eines vermieteten Kaufgegenstandes über das bestehende Mietvertragsverhältnis  zu erkundigen und zu prüfen, ob dieser ein vertragliches Weitergaberecht beinhaltet.

Bei einem vertraglichen Weitergaberecht hat der Vermieter einem Mieterwechsel im Mietvertrag vorab zugestimmt. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes existieren zudem „gesetzliche“ Weitergaberechte innerhalb der Familie.

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