Müssen Mieter die Renovierung der Fassade zahlen?

Müssen Mieter die Renovierung der Fassade zahlen?
Nadja Shah, Wohnrechtsexpertin der Mietervereinigung, gibt Auskunft am KURIER-Wohntelefon.

Ich wohne in einem Gründerzeithaus, in dem Eigentümer und Mieter wohnen. Die Fenster sind in einem sehr schlechten Zustand. Aber die Eigentümer planen lediglich, die Fassade neu anmalen zu lassen, und wollen, dass die Mieter mitzahlen. Müssen die Mieter das?

Nein. Mieter decken mit ihrer Miete alle allfälligen Zahlungen ab. Das ist also rein rechtlich nicht möglich. Im Gegenteil: Die Mieter könnten sogar ihrerseits einen Antrag auf Erhaltungsarbeiten stellen und die Eigentümer müssten dem nachkommen, wenn notwendige Erhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden.

Müssen Mieter die Renovierung der Fassade zahlen?
Ich miete eine Dachgeschoß-Wohnung. In diesem Sommer ist die Temperatur ständig auf über 33 Grad gestiegen. Der Energieausweis des Hauses sagt jedoch, dass das Haus energetisch gute Werte hat. Ich möchte wegen dieser extremen Hitzeentwicklung so schnell wie möglich ausziehen. Kann ich die Wohnung vor Ablauf der Befristung kündigen?

Sie können die Wohnung frühestens nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist (= 16 Monaten ) kündigen.

Der Energieausweis macht keine Aussagen über einzelne Wohnungen, das sieht die Mietervereinigung sehr kritisch. Wenn die Temperatur ortsunüblich hoch ist, dann könnte man prüfen, inwieweit die Brauchbarkeit des Objekts zum Wohnen gegeben ist und den Vertrag anfechten.

Ich wohne in einer Hochparterre-Wohnung und blicke auf einen schönen Garten. Der Eigentümer des Nachbarhauses hat nun alle Pflanzen im Garten gerodet und möchte anstelle des Gartens einen Basketballplatz errichten. Darf er das? Ich fürchte mich vor dem Lärm, der auf mich zukommt.

Das könnte als ortsunübliche Lärmerregung gewertet werden, da bisher Stille geherrscht hat. Die Frage ist, ob es Anrainerrechte gibt. Ich rate Ihnen, bei der Gebietsbetreuung anzufragen, wie diese Fläche gewidmet ist.

Wie kann ich die Betriebskosten überprüfen lassen?

Fordern Sie eine Kopie der Jahresabrechnung gegen Kostenersatz von der Verwaltung an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer Mietervereinigung. Nehmen Sie Ihren Mietvertrag ebenfalls mit, da er die Rechtsgrundlage für die Prüfung der Abrechnung ist.

Meine Wohnung wurde von meinem Vormieter mit Weitergaberecht per 1. Oktober 2013 an mich übergeben. Die Verwaltung reagiert aber auf meine Verständigung über den Mieterwechsel nicht. Wenn der Hauseigentümer einen Kündigungsgrund geltend machen will, muss er dabei eine Frist – ab Kenntnis – beachten?

Sofern ein vertragliches, echtes Weitergaberecht existiert, bedarf es keiner Zustimmung des Vermieters. Denn durch die gemeinsame Willenserklärung von Alt- und Neumieter gehen die Mietrechte automatisch auf den Neumieter über. Es gibt für diesen Vorgang auch keinen gesetzlichen Kündigungsgrund, der die Übertragung verhindern oder nachträglich zunichte machen könnte.

Sie können aber nicht verhindern, dass der Vermieter eine gerichtliche Kündigung einbringt. Jeder Mensch kann jede Klage, die er für aussichtsreich hält, bei Gericht einbringen. Allerdings muss im Falle einer Kündigung auch ein Kündigungsgrund vorliegen, der im Mietrecht gesetzlich festgehalten wurde.

Aus derzeitiger Sicht ist kein Kündigungsgrund gegeben, der Erfolg haben könnte. Aber wichtig ist, dass Sie jedenfalls gegen eine bei Gericht eingebrachte Kündigung Einspruch erheben. Die Frist dafür beträgt vier Wochen ab der Hinterlegung. Das Gericht prüft erst aufgrund eines Einspruchs den geltend gemachten Kündigungsgrund. Erheben Sie keinen Einspruch, wird die Kündigung rechtskräftig, auch wenn kein Grund vorliegt.

DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON
Tel: 01/52 65 760
28.10. 2013, 10.00 bis 11.00 Uhr
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

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