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Müssen dem Verkauf alle zustimmen?
Sigrid Räth, Wohnrechtsexpertin der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, gibt Auskunft am KURIER-Wohntelefon
In unserem Wohnungseigentumshaus ist die Hausbesorgerwohnung frei geworden. Jetzt wird diskutiert, ob dieses Objekt vermietet oder verkauft werden soll. Welche Mehrheiten sind für einen solchen Beschluss notwendig?
Wenn es sich um einen Mietvertrag mit einer hausfremden Person handelt, entscheidet darüber die Mehrheit der Miteigentümer nach grundbücherlichen Anteilen. Wenn aber ein Mietvertrag mit einem Miteigentümer abgeschlossen werden soll, ist die Zustimmung von allen erforderlich. Auch für den Verkauf der Hausbesorgerwohnung ist die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer notwendig. Diese Zustimmung kann nicht vom Gericht ersetzt werden, denn es handelt sich dabei um die Verfügung über Eigentumsanteile und nicht um eine Angelegenheit der Verwaltung.
Ich bin Eigentümer eines Reihenhauses. Die Fassaden wurden saniert und gedämmt. Bei meinem Haus gibt es leider starke Risse. Der Mangel wurde innerhalb der Frist gemeldet, das Unternehmen will diesen aber erst im nächsten Frühjahr beheben. Ich möchte, dass das noch vor dem Winter gemacht wird. Was kann ich tun?

Ich bin Eigentümerin einer Wohnung. Die Bewohnerin über mir hat eine Dachrinne rund um die Loggia montiert, die ein paar Zentimeter zu mir herunter reicht. Darf sie das? Ich habe sie gebeten, die Dachrinne zu entfernen, aber sie weigert sich. Was kann ich tun?

Ich wohnen in einem Haus mit neun Eigentumswohnungen. Es gibt zwei Parteien, die immer wieder mit ihren Zahlungen säumig sind. Gehört es zur Aufgabe der Verwaltung, sich darum zu kümmern? Welche Mahnfristen sind in einem Wohnungseigentumshaus üblich?

DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON
Tel: 01/52 65 760
3.11.2014, 10.00 bis 11.00 Uhr
Sandra Cejpek, Rechtsanwältin und Wohnrechtsexpertin