Jalousie: Wer zahlt die Reparatur?
Ich bin Mieterin einer Genossenschaftswohnung. Vor einigen Jahren wurden im ganzen Haus neue Fenster mit Außenjalousien eingebaut. Vor kurzem ist der Mechanismus, mit dem die Jalousie vor einem meiner Fenster gesteuert wird, kaputt geworden. Die Jalousie kann nicht mehr bewegt werden. Die Verwaltung sagt, dass sie die Reparaturkosten nicht übernehmen wird. Ist das rechtens?
Da die Jalousien mit dem Außenfenster untrennbar verbunden sind , ist die Instandsetzung Sache des Vermieters. Wenn er nicht tätig wird, können Sie bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten stellen.
Ich habe im Dezember einen Mietvertrag über eine Neubauwohnung abgeschlossen. Damals war die Wohnung noch im Rohbau. Als ich eingezogen bin, habe ich festgestellt, dass an Stelle der vertraglich vereinbarten Badewanne eine Dusche eingebaut wurde. Kann ich meine monatlichen Mietzahlungen wegen diesem Ausstattungsmangel mindern?
Ich wohne in einem Eigentumshaus. Im Erdgeschoß des Hauses werden die bisher als Geschäftsräume genutzten Flächen in Wohnungen umgebaut. Auch der Lagerraum im Keller, der bisher zum Geschäft gehört hat, wird diesen Wohnungen zugeschlagen. Müssen das die anderen Eigentümer akzeptieren?
Aus baupolizeilicher Sicht können im Souterrain keine Wohnungen entstehen, daher können solche Räume nur als Lager oder Keller benützt werden. Eigentumsrechtlich sind Sie betroffen, weil sich durch die Umwidmung die Nutzwertanteile verschieben können. Da Geschäftsflächen meist höhere Nutzwerte haben als Wohnungen, könnten durch die Veränderungen Ihre Nutzwert-Anteile und damit auch Ihre Kosten höher ausfallen. Für eine derartige Umwidmung ist daher die Zustimmung der anderen Eigentümer erforderlich.
Ich vermiete eine Wohnung an einen jungen Mann. Die Wohnung ist komplett verdreckt und nicht aufgeräumt. Leere Dosen stehen herum, das WC ist nicht geputzt. Kann ich ihn dazu verpflichten, mehr zu putzen?
In unserem Eigentumshaus hat es vor Kurzem einen Abwasserschaden gegeben. Die Schäden, die dadurch entstanden sind, zahlt zum Teil die Hausversicherung, zum anderen Teil meine private Haushaltsversicherung. Allerdings habe ich meine Wohnung eine Zeit lang nicht bewohnen können. Wer kommt für die Kosten der Ersatzwohnung auf?
Ich bin Untermieter in einem Einfamilienhaus. Der Hauptmieter stört mich ständig und betritt auch ohne meine Erlaubnis mein Zimmer. Was kann ich dagegen tun?
DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON
Tel: 01/52 65 760
24.3.2014, 10.00 bis 11.00 Uhr
Thomas Malloth, Fachverband der Immobilientreuhänder
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