Inflation, Verbraucherpreisindex und Wertsicherung
Wohnungsmieten dürfen in Österreich laufend an die Inflation angepasst werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Wertsicherungsklausel vertraglich vereinbart ist. Meist orientiert sich diese am Verbraucherpreisindex (VPI). Die Statistik Austria erhebt und berechnet den VPI und veröffentlicht jeden Monat die aktuellen Werte. „Aus der Formulierung im Vertrag muss klar hervorgehen, auf welche Indexzahl sich die Erhöhung bezieht“, sagt Nadja Shah, Wohnrechtsexpertin der Mietervereinigung. Ein Beispiel: Der Hauptmietzins soll entsprechend dem VPI 2005 wertgesichert sein. Der Vermieter muss die neue Miete 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin schriftlich einfordern. Wurde im Vertrag keine Wertsicherung vereinbart, darf der Vermieter den Zins nicht erhöhen.
Die Anpassung an die Inflation unterscheidet sich nach Art der Miete:
Richtwert
Kategoriemiete
Angemessener Mietzins
Für Wohnungen mit mehr als 130 Quadratmeter, für nach 1945 errichtete Einheiten und für Flächen in denkmalgeschützten Gebäuden, die vom Vermieter mit erheblichen Eigenmittel erhalten werden, darf der angemessene Zins verlangt werden. Das ortsübliche Entgelt von Wohnungen vergleichbarer Größe, Art, Beschaffenheit, Lage und Ausstattung wird für die Berechnung herangezogen. Ist eine Wertsicherung vertraglich vereinbart, so ist diese meist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Die Miete darf erhöht werden, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Als Ausgangsbasis wird im Mietvertrag eine Indexzahl angeführt, von der aus die Erhöhung berechnet, zum Beispiel um fünf Prozent.
Freier Mietzins
Die Höhe des frei vereinbarten Zinses unterliegt den Marktverhältnissen. Im Gegensatz zu den anderen Mietsystemen gibt es keine gesetzlichen Erfordernisse, um die Erhöhung geltend zu machen. Eine vertraglich vereinbarte Wertsicherungsklausel ist aber erforderlich, um die monatliche Gebühr anzupassen. Die Höhe der neuen Miete kann beliebig vereinbart werden und ist nur durch allgemeine Schutzbestimmungen des ABGB wie Wucher begrenzt. Die Erhöhung kann bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Genossenschaftsmiete
Gemeinnützige Bauvereinigungen verlangen eine kostendeckende Miete. Während Annuitäten zurückgezahlt werden, dürfen steigende Kreditzinsen an den Mieter weitergegeben werden. Ist der Kredit ausbezahlt, dann orientiert sich die Miete in ganz Österreich am burgenländischen Richtwert abzüglich 30 Prozent. In diesem Fall kann die Miete wie beim Richtwert alle zwei Jahre an die Inflation angepasst werden. Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (EVB) sind Teil des monatlichen Entgelts in gemeinnützigen Bauten. Diese erhöhen sich, wenn die Inflation um fünf Prozent gestiegen ist.
Überprüfung der Indexanpassung
Die Statistik Austria erhebt und berechnet den Verbraucherpreisindex und veröffentlicht jeden Monat die aktuellen Werte. Auf der Homepage der Statistik Austria gibt es einen Indexrechner. Damit kann man online den Preisanstieg für bestimmte Zeiträume errechnen und davon Mietsteigerungen ableiten.www.statistik.at/Indexrechner
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