Grenzenlos erben

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Nicht nur im Inland wird sich einiges ändern. Seit 2015 regelt eine EU-Verordnung die Aufteilung des Nachlasses weit über Österreichs Grenzen hinaus.

Ist man Immobilienbesitzer im Ausland, sollte man sich über die Erbrechtslage im jeweiligen Land informieren. Seit 17. August 2015 ist eine neue Vorschrift für alle EU- Mitgliedsstaaten bis auf Dänemark, Irland und England gültig. Entscheidend für die Frage des zuständigen Gerichts ist nun nicht mehr die Staatsbürgerschaft des Erblassers, sondern dessen letzter „gewöhnlicher Aufenthaltsort“. „Dabei kommt es vor allem darauf an, in welchem Land der Verstorbene den Großteil seiner Zeit verbracht hat“, erklärt Notar Markus Kaspar. Verbringt ein Österreicher zwei Drittel des Jahres in Spanien, sind ausschließlich spanische Gerichte für das Verlassenschaftsverfahren nach spanischem Recht zuständig. Will der Erblasser dies verhindern – in Spanien steht Kindern etwa zwei Drittel des gesamten Nachlasses als Pflichtteil zu – kann er im Testament ausdrücklich angeben, dass das Erbrecht jenes Landes zur Anwendung kommen soll, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt.

Hat man neben einem Ferienhaus auch eines in Österreich, bedeutet das nicht automatisch, dass dafür ein österreichisches Gericht zuständig ist.

Auch hier kommt es darauf an, wo der Verstorbene die meiste Zeit vor seinem Tod verbracht hat. Der jeweilige Staat ist für das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen zuständig. „Der Hauptwohnsitz beispielsweise ist nicht ausschlaggebend“, sagt Kaspar. Neu ist auch die Einführung des europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ), das die Abwicklung grenzüberschreitender Erbschaften erleichtern soll. Das Formular, das in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich ist, belegt die Rechte der Erben. So gilt derjenige, der im ENZ als Erbe ausgewiesen ist, als der rechtmäßige Nachfolger des Erblassers. Er bekommt das Dokument am Ende des Verlassenschaftsverfahrens ausgehändigt und kann damit in jedem Land die Übertragung einer Immobilie und die Eintragung ins Grundbuch beantragen.

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