Nach dem Abriss ist vor dem Entsorgen: IMMO erklärt, wie man Baustellenabfälle richtig lagert, welche Stoffe zu trennen sind und was bei der Beseitigung der Reste zu berücksichtigen ist.
Bei Abbruch- und Renovierungsarbeiten an Gebäuden ist mit Bauabfällen zu rechnen, die fachgerecht entsorgt werden müssen. Das Abfallwirtschaftsgesetz definiert verschiedene Stoffgruppen von Baurestmassen. Unter Bauschutt fallen neben Ziegel auch Beton, Mörtel oder Naturstein. Als Baustellenabfälle werden dagegen Gemische aus Holz, Metallen, Kunststoffen oder Sperrmüll bezeichnet.
Grundsätzlich hängt es von der Menge und Art der anfallenden Reste ab, ob diese vom Bauherren selbst an eine öffentliche Müllsammelstelle gebracht werden können oder ein befugter Entsorger beauftragt werden muss. "In Kleinmengen, wie sie etwa bei der Renovierung einer Wohnung anfallen, können die Reste an öffentliche Sammelstellen gebracht werden. Gilt es mehr als einen kleinen Anhänger voll zu beseitigen, muss ein befugter Entsorger gefunden werden", so Martin Scheibengraf von der Wiener Umweltschutzabteilung MA22. "Nicht jeder Entsorger hat für jede Stoffgruppe auch eine Befugnis. Dies sollte vom Bauherren im Vorfeld abgeklärt werden."
Öffentliche Müllsammelstellen sind verpflichtet, Baureste und Schutt in Haushaltsmengen kostenlos entgegenzunehmen. Die maximale Menge beträgt einen Kubikmeter pro Anlieferung. In Wien darf diese zum Beispiel zwei Mal am Tag erfolgen. Bei Asbestzement oder Welleternit darf das Stück nicht größer als 180 Quadratzentimeter sein. Bei losem Bauschutt wird von der MA48 ein halber Kubikmeter oder zehn Bauschuttsäcke entgegengenommen. Befugte Entsorger sind dagegen private Unternehmen, die den Preis nach Abfallart und Menge individuell verrechnen.
Die Lagerung der Abfälle während der Arbeiten muss im Baustellenbereich stattfinden und darf die Umwelt, insbesondere das Wasser, nicht beeinträchtigen. Die genehmigte Dauer ist dabei auf die Zeit der Baustellentätigkeit beschränkt. Abfälle, die für die Beseitigung vorgesehen sind, dürfen aber maximal ein Jahr, jene die zur weiteren Verwertung bestimmt sind, maximal drei Jahre gelagert werden.

Ein Großteil der Baureste kann recycelt werden, vorausgesetzt die Stoffe sind sortenrein und schadstofffrei. "Das Trennen der Materialien auf der Baustelle ist das Um und Auf", sagt Georg Steidl, Abfallexperte der Umweltprofis. Neben Bodenaushub und Betonabbruch werden auch Holz-, Metall-, und Kunststoffabfälle sowie mineralischer Bauschutt vom Abfallwirtschaftsgesetz als Baurestmassen bezeichnet und sollten getrennt voneinander gelagert werden. Die Recyclingbaustoffverordnung regelt, ab welcher Menge die jeweilige Stoffgruppe von anderen gesetzlich getrennt werden muss. "Zwar müssen Privatpersonen, im Gegensatz zu Gewerbetreibenden, keine Aufzeichnungen der Abfälle in einem Baurestmassennachweis-Formular führen, das Trennen der verschiedenen Stoffe ist aber auch für sie verpflichtend", sagt Scheibengraf.
Können die Materialien nicht recycelt werden, weil sie zum Beispiel nicht getrennt wurden oder schad- und störstoffhaltig sind, müssen sie gegen einen Altlastensanierungsbeitrag deponiert werden. "Für Bauschutt beträgt dieser 9,20 Euro pro Tonne", so Steidl. Ob die Baurestmassenentsorgung zudem meldungs- oder anzeigenpflichtig ist, ist im Abfallwirtschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. "In Oberösterreich muss dies beispielsweise gemeldet werden."

Zudem gilt seit 1. 1. 2016 die Recyclingbaustoffverordnung. Sie besagt, dass beim Anfallen von mehr als 100 Tonnen Abbruchmaterial eine Schadstofferkundung durchzuführen ist. "Das ist beim Abriss von Einfamilienhäusern oft der Fall. Hier ist mit 300 bis 400 Tonnen Abbruchmaterial zu rechnen", sagt der Umweltschutzexperte. Rechnet man also damit, dass die Abfälle den Schwellenwert überschreiten, muss das für den Abriss vorgesehene Gebäude von einer befugten Person, etwa einem Ziviltechniker, analysiert werden. Schadstoffhaltige Bauteile, wie etwa FCKW-haltige Dämmplatten, müssen vor dem Abriss demontiert werden. Außerdem ist vorgeschrieben, ein Rückbaukonzept erstellen zu lassen, das bereits im Vorhinein festlegt, welche Schadstoffe anfallen und wie diese getrennt werden müssen. Erst danach erhält der Bauherr die gesetzliche Freigabe, das Haus abzureißen.
Häufig anfallende Problemstoffe im Überblick
Baustellenabfall

Bodenaushub

Gefährliche Stoffe

Bauschutt


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