Wohin mit dem Schutt?

Wohin mit dem Schutt?
Nach dem Abriss ist vor dem Entsorgen: IMMO erklärt, wie man Baustellenabfälle richtig lagert, welche Stoffe zu trennen sind und was bei der Beseitigung der Reste zu berücksichtigen ist.

Bei Abbruch- und Renovierungsarbeiten an Gebäuden ist mit Bauabfällen zu rechnen, die fachgerecht entsorgt werden müssen. Das Abfallwirtschaftsgesetz definiert verschiedene Stoffgruppen von Baurestmassen. Unter Bauschutt fallen neben Ziegel auch Beton, Mörtel oder Naturstein. Als Baustellenabfälle werden dagegen Gemische aus Holz, Metallen, Kunststoffen oder Sperrmüll bezeichnet.

Grundsätzlich hängt es von der Menge und Art der anfallenden Reste ab, ob diese vom Bauherren selbst an eine öffentliche Müllsammelstelle gebracht werden können oder ein befugter Entsorger beauftragt werden muss. "In Kleinmengen, wie sie etwa bei der Renovierung einer Wohnung anfallen, können die Reste an öffentliche Sammelstellen gebracht werden. Gilt es mehr als einen kleinen Anhänger voll zu beseitigen, muss ein befugter Entsorger gefunden werden", so Martin Scheibengraf von der Wiener Umweltschutzabteilung MA22. "Nicht jeder Entsorger hat für jede Stoffgruppe auch eine Befugnis. Dies sollte vom Bauherren im Vorfeld abgeklärt werden."

Öffentliche Müllsammelstellen sind verpflichtet, Baureste und Schutt in Haushaltsmengen kostenlos entgegenzunehmen. Die maximale Menge beträgt einen Kubikmeter pro Anlieferung. In Wien darf diese zum Beispiel zwei Mal am Tag erfolgen. Bei Asbestzement oder Welleternit darf das Stück nicht größer als 180 Quadratzentimeter sein. Bei losem Bauschutt wird von der MA48 ein halber Kubikmeter oder zehn Bauschuttsäcke entgegengenommen. Befugte Entsorger sind dagegen private Unternehmen, die den Preis nach Abfallart und Menge individuell verrechnen.

Die Lagerung der Abfälle während der Arbeiten muss im Baustellenbereich stattfinden und darf die Umwelt, insbesondere das Wasser, nicht beeinträchtigen. Die genehmigte Dauer ist dabei auf die Zeit der Baustellentätigkeit beschränkt. Abfälle, die für die Beseitigung vorgesehen sind, dürfen aber maximal ein Jahr, jene die zur weiteren Verwertung bestimmt sind, maximal drei Jahre gelagert werden.

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Entsprechende Mulden für die zeitweilige Aufbewahrung können bei verschiedenen Anbietern angemietet werden. Der Preis ist dabei von der entsprechenden Firma, der Füllmenge und dem Abfallmaterial abhängig. Für eine zehn Kubikmeter große Mulde für Bauschutt müssen Bauherren zwischen 400 und 500 Euro aufbringen. Die endgültige Entsorgung ist allerdings bereits miteingerechnet. Kann aus platztechnischen Gründen nur eine Mulde auf der Baustelle aufgestellt werden, empfiehlt der Experte, diese durch Holzplatten abzuteilen. "Dann hat man zwar nur einen Container, aber schon zwei Fraktionen an Stoffgruppen, die getrennt werden können", so Scheibengraf.

Ein Großteil der Baureste kann recycelt werden, vorausgesetzt die Stoffe sind sortenrein und schadstofffrei. "Das Trennen der Materialien auf der Baustelle ist das Um und Auf", sagt Georg Steidl, Abfallexperte der Umweltprofis. Neben Bodenaushub und Betonabbruch werden auch Holz-, Metall-, und Kunststoffabfälle sowie mineralischer Bauschutt vom Abfallwirtschaftsgesetz als Baurestmassen bezeichnet und sollten getrennt voneinander gelagert werden. Die Recyclingbaustoffverordnung regelt, ab welcher Menge die jeweilige Stoffgruppe von anderen gesetzlich getrennt werden muss. "Zwar müssen Privatpersonen, im Gegensatz zu Gewerbetreibenden, keine Aufzeichnungen der Abfälle in einem Baurestmassennachweis-Formular führen, das Trennen der verschiedenen Stoffe ist aber auch für sie verpflichtend", sagt Scheibengraf.

Können die Materialien nicht recycelt werden, weil sie zum Beispiel nicht getrennt wurden oder schad- und störstoffhaltig sind, müssen sie gegen einen Altlastensanierungsbeitrag deponiert werden. "Für Bauschutt beträgt dieser 9,20 Euro pro Tonne", so Steidl. Ob die Baurestmassenentsorgung zudem meldungs- oder anzeigenpflichtig ist, ist im Abfallwirtschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. "In Oberösterreich muss dies beispielsweise gemeldet werden."

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Auch bei einer selbstständigen Verwertung der Abfälle durch den Bauherren müssen die Materialien sortenrein und schadstofffrei sein. "Gerade in landwirtschaftlichen Betrieben wird qualitätsgesichertes Bauschuttrecyclingmaterial gerne selbst wiederverwendet", sagt Georg Steidl. Die Qualitätssicherung muss von einer befugten Fachfirma durchgeführt werden. "Die Unterlagen müssen sieben Jahre aufbewahrt werden und der Bauherr hat die Pflicht, diese auf Behördenwunsch herzuzeigen."

Zudem gilt seit 1. 1. 2016 die Recyclingbaustoffverordnung. Sie besagt, dass beim Anfallen von mehr als 100 Tonnen Abbruchmaterial eine Schadstofferkundung durchzuführen ist. "Das ist beim Abriss von Einfamilienhäusern oft der Fall. Hier ist mit 300 bis 400 Tonnen Abbruchmaterial zu rechnen", sagt der Umweltschutzexperte. Rechnet man also damit, dass die Abfälle den Schwellenwert überschreiten, muss das für den Abriss vorgesehene Gebäude von einer befugten Person, etwa einem Ziviltechniker, analysiert werden. Schadstoffhaltige Bauteile, wie etwa FCKW-haltige Dämmplatten, müssen vor dem Abriss demontiert werden. Außerdem ist vorgeschrieben, ein Rückbaukonzept erstellen zu lassen, das bereits im Vorhinein festlegt, welche Schadstoffe anfallen und wie diese getrennt werden müssen. Erst danach erhält der Bauherr die gesetzliche Freigabe, das Haus abzureißen.

Baustellenabfall

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Sie entstehen vor allem bei Bau- und Renovierungsarbeiten: Abfälle aus Pappe, Altholz, Press-Spanplatten, organischen Resten, Blechen und Metallen. Aber auch Sperrmüll oder Dämmmaterialien (sofern FCKW-frei) werden als Baustellenabfälle deklariert. Die Wiederverwendung setzt die Sortierung der einzelnen Materialien innerhalb der Stoffgruppe voraus. Baustellenabfälle können grundsätzlich zu öffentlichen Sammelstellen gebracht werden. Pro Anlieferung darf ein Kubikmeter abgegeben werden. In Wien werden pro Person zwei Anlieferungen pro Tag entgegengenommen. Abfallarten wie etwa Gipskartonverschnitt oder Mantelbetonsteine werden häufig auch von den Lieferanten kostenlos zurückgenommen.

Bodenaushub

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Darunter fällt neben Schotter und Sand auch Fels und erdhaltiges Material. Grundsätzlich kann der Aushub vielfältig verwertet werden. Vor allem in der Landwirtschaft wird schadstoffreines Material häufig zur Bodenverbesserung eingesetzt. Dazu muss das Erdreich vor dem Aushub geprüft werden, um seine Qualität sicherzustellen. Wird das ausgebaggerte Material auf einer Deponie abgelagert, ist ab einem Gewicht von 2000 Tonnen ein chemisches Gutachten nötig. Dieses muss belegen, dass die Materie nicht durch umweltschädliche Stoffe belastet ist. Liegt eine Kontaminierung vor, wird das Gemenge vor der Deponierung ordnungsgemäß behandelt. Der Altlastensanierungsbeitrag beträgt pro Tonne Bodenaushub 9,20 Euro.

Gefährliche Stoffe

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Neben imprägnierten Hölzern werden auch Batterien, nicht ausgehärtete Lacke und Farben, Altöle und FCKW-haltige Produkte (Kühlschränke, Dämmstoffe) vom Abfallwirtschaftsgesetz als gefährlich eingestuft. Diese Stoffe sind unbedingt getrennt zu lagern, da hier keine Möglichkeit zum Recyceln besteht. Die Gemeinden sind in regelmäßigen Abständen dazu verpflichtet, eine Problemstoffsammlung anzubieten. In Wien können die Substanzen auch an einigen öffentlichen Mistplätzen abgegeben werden. Angenommen werden ausschließlich Haushaltsmengen, je nach Fraktion maximal ein bis fünf Liter. Fallen größere Mengen an, ist für die Deponierung ein Altlastensanierungsbeitrag von 29,80 Euro pro Tonne zu entrichten.

Bauschutt

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Dazu zählen Materialien wie Ziegel, Beton, Sand, Gips, Spiegelglas, Verputz sowie keramische Baustoffe und Naturstein. Vor allem bei Abbrucharbeiten ist vermehrt mit Schutt zu rechnen. Mauerwerk und Dachziegel, aber auch Fliesen können, nachdem sie in einer entsprechenden Anlage fachgerecht aufbereitet wurden, für anderwärtige Bauzwecke wiederverwertet werden. Bei mehr als 100 Tonnen Abbruchmaterial tritt zudem die Recyclingbaustoffverordnung in Kraft. Die Trennung wird dabei durch ein entsprechendes Rückbaukonzept festgelegt. Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, etwa bei Kaminmauerwerk, ist der Bauschutt zu deponieren. Dabei ist ein Altlastensanierungsbeitrag von 9,20 Euro pro Tonne fällig.

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