IBAN, BIC und Co.: Was bei der Sepa-Umstellung zu beachten ist

Ausfüllhilfe für Überweisungen.
Neue Regeln für Unternehmen und Verbraucher ab 1. August.

Europa wächst auch im Zahlungsverkehr zusammen. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen sollen standardisiert werden. Im Euro-Zahlungsraum Sepa ("Single Euro Payments Area") wird nicht mehr zwischen grenzüberschreitenden und nationalen Zahlungen unterschieden.

Inzwischen machen 34 Länder mit: Alle 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Jüngst kam noch San Marino hinzu. Online-Bankgeschäfte sollen über Grenzen hinweg binnen eines Arbeitstages abgewickelt werden. Wer einen Überweisungsträger ausfüllt, muss mit einer Dauer von maximal zwei Arbeitstagen rechnen.

Ab 1. August dürfen Unternehmen, Vereine und Verbraucher Lastschriften nur noch im neuen Sepa-Format vornehmen.

Was steckt hinter Sepa?

Sepa ist die Bezeichnung für einen einheitlichen Zahlungsraum für Transaktionen in Euro - die Abkürzung steht für "Single Euro Payments Area". Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und gleich abgewickelt - egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen.

Wer ist von der Umstellung betroffen?

Grundsätzlich alle Kontoinhaber - gleich ob Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine. Allerdings gibt es unterschiedliche Fristen. Während Unternehmen und Vereine ab 1. August 2014 Überweisungen nur noch nach dem Sepa-Format mit neuer internationaler Kontonummer (IBAN) vornehmen dürfen, können Verbraucher in Deutschland noch bis zum 1. Februar 2016 die alte Kontonummer und Bankleitzahl benutzen. Verbraucher in Österreich müssen sich mit 1. August umstellen.

Welche Vorteile hat das neue System?

Eine Überweisung ins europäische Ausland soll beim Sepa-Verfahren schneller gehen und nur noch einen Bankgeschäftstag dauern. Wer nicht online überweist, sondern einen herkömmlichen Überweisungsträger ausfüllt, muss mit zwei Arbeitstagen rechnen. Derzeit kann es bei Auslandstransfers mitunter bis zu eine Woche dauern. Auslandsüberweisungen sollen außerdem nicht mehr teurer sein als Geldtransfers im Inland. Sepa-Überweisungen sind allerdings nur in Euro möglich. Bei anderen Währungen muss der Bankkunde eine Auslandsüberweisung vornehmen.

Hätte die Umstellung nicht schon viel früher stattfinden sollen?

Ja, eigentlich war der 1. Februar 2014 der Stichtag für Vereine und Unternehmen zur Umstellung. Doch Anfang Jänner entschied sich die EU-Kommission dazu, die Übergangsfrist um sechs Monate bis zum 1. August zu verlängern, um ein Zahlungschaos zu vermeiden. Grund war, dass die Umstellung zu diesem Zeitpunkt noch nicht weit genug fortgeschritten war.

Was ändert sich mit Sepa konkret für Verbraucher?

Er muss sich an neue Begriffe gewöhnen: Die internationale Kontonummer IBAN ("International Bank Account Number") und der Bankcode BIC ("Business Identifier Code"). Außerdem müssen Bankkunden bei Überweisungen künftig mehr Kästchen als sonst ausfüllen. Statt der inländischen Kontonummer mit meist zehn Stellen muss der Verbraucher die IBAN eintragen. Die Länge der IBAN ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Sie beginnt mit dem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgt eine nationale Komponente, in Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer.

Der internationale Code zur Identifizierung der Bank (BIC) ersetzt bei Sepa die Bankleitzahl. Statt Zahlen gibt es eine Buchstabenfolge, die die Zielbank eindeutig identifiziert. Der Code, manchmal auch SWIFT-Code genannt, besteht aus acht beziehungsweise elf Zeichen. Allerdings ist die alte Bankleitzahl ja schon in der IBAN enthalten. Deshalb soll der BIC ab Februar 2014 bei Transfers im eigenen Land wegfallen, ab Februar 2016 auch bei Zahlungen ins Ausland.

Was ist zu unternehmen?

Kunden müssen zunächst nicht aktiv werden. Kreditinstitute stellen die Daueraufträge automatisch um. Einzugsermächtigungen zum Beispiel von Energieversorgern oder Vereinen behalten ihre Gültigkeit. Verbraucher werden von ihnen über die Umstellung auf Sepa-Lastschrift informiert. Verbraucherschützer raten aber dazu, die in dem Informationsschreiben angegebene IBAN auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

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