Hypo stoppt Rückzahlung, Bayern klagen

Hypo stoppt Rückzahlung, Bayern klagen
Hypo setzt Zahlungen an BayernLB wegen Krisensituation aus. Es geht um vier Milliarden Euro.

Knalleffekt im Milliardenstreit der notverstaatlichten Hypo-Alpe-Adria-Bank mit der Bayerischen Landesbank: Die Republik Österreich stimmte in der außerordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag einem sofortigen Rückzahlungsstopp zu. Das heißt: Die Hypo wird also für jene 2,35 Milliarden Euro, die die BayernLB noch in der Bank hat, keine Zinsen mehr zahlen und keine Tilgungen mehr leisten. Zudem fordert die Hypo alle ab 2008 getätigten Tilgungen und Zinszahlungen von den Bayern zurück. In Summe geht es also um rund vier Milliarden Euro.

Der Hypo-Vorstand und Aufsichtsrat haben sich diesen Zahlungsstopp durch Rechtsgutachten untermauern lassen. Darin heißt es, dass alle Finanzierungen, die eine Mutterbank ihrer Tochter, die in der Krise steckt, zur Verfügung stellt, als Eigenkapital zu werten sind. Laut Gutachten war die Hypo schon 2008 in einem krisenhaften Zustand. Die Hypo-Organe berufen sich dabei auf das Eigenkapital-Ersatzgesetz.

„Darlehen, die in der Krise gewährt werden und die eine Gesellschaft in dieser Situation von niemanden sonst erhalten hätte, werden als Eigenkapitalersatz gewertet“, sagt der Grazer Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner, der als erster diese Problematik in einer 705 Seiten starken Expertise für die Hypo aufzeigte.

Dieses Kapital darf in der Krise nicht zurückgezahlt und nicht verzinst werden.“ Nachsatz: „Aber es kann am Ende der Krise zurückgezahlt werden.“ Bei der Hypo stelle sich die Frage, ob die Krise jetzt noch andauert. Kleiner: „Wenn das bei der Kärntner Hypo derzeit keine Krise sein soll, dann habe ich noch nie eine Krise gesehen.“ Die Finanzierungen der früheren Hypo-Mutter BayernLB werden somit als Beitrag des Eigentümers zur Sanierung gewertet.

Eskalationsszenario

Die BayernLB hat nun der Rechtsposition der Hypo widersprochen und mit weiteren Klagen und auch Strafanzeigen gedroht. Die BayernLB unterstreicht ihre Rechtsposition, wonach es sich um den Refinanzierungsmitteln für die Hypo „um gewöhnliche verzinsliche und rückzahlbare Kredite“ handle. Die Voraussetzungen für eine Zahlungsverweigerung nach dem österreichischen Eigenkapitalgesetz lägen nicht vor.

Deshalb müsse die BayernLB weiters erwägen, "ob sie Strafanzeigen erstattet oder anderen Personen in Österreich den Streit verkündet", so BayernLB-Vorstandschef Gerd Häusler. Die Hypo habe die Zahlungseinstellungen gegenüber der BayernLB unter völliger Auswechslung der Argumentation damit begründet, das Wertansätze in einer ganzen Reihe von Jahresabschlüssen falsch gewesen seien, berichtete Häusler. Bezogen hatte sich die verstaatlichte Bank auf das österreichische Eigenkapitalgesetz.

Dies bedeute laut Häusler, dass auch die Testate der Wirtschaftsprüfer und der österreichischen Bankenaufsicht als falsch bezeichnet werden. Es sei eine "ernste Sache", wenn die Bilanz einer Bank als falsch bezeichnet werde, sagte der Wiener BayernLB-Rechtsberater Friedrich Jergitsch.

Persilschein für Bank?

In Bayern wird befürchtet, dass der Abbau der Schulden des Freistaates ohne die Hypo-Milliarden gefährdet sein könnte. Die Freien Wähler forderten bereits einen neuen U-Ausschuss im Bayerischen Landtag, sollten die Gelder aus Kärnten nicht fließen. Auch in Österreich ist die Entscheidung der Rückzahlungssperre brisant. Denn damit wird offiziell bestätigt, dass die Hypo 2008 schon in der Krise war. Ende 2008 aber hat die Hypo 900 Millionen Euro an staatlichem Hilfskapital bekommen. Dafür musste die Notenbank der EU gegenüber bestätigen, dass die Bank nicht notleidend ist.

Geschäftsirrtum?

Unabhängig vom Zahlungsstopp steht eine Klage der Regierung in Wien gegen die BayernLB im Raum. Grund: Rückabwicklung der Hypo-Kaufs wegen Geschäftsirrtums. Die dreijährige Verjährungsfrist läuft am Freitag ab. Doch die Bayern haben jetzt einen Verjährungsverzicht bis Ende 2013 abgegeben. Die von Österreich vorbereitete Klage kommt also vorerst nicht.

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