Hypo-Prozess gegen Pinkl und Co.: "Da fällt mir nichts ein"

Hypo Alpe Adria in Klagenfurt
Information des Aufsichtsrats hätte laut Gutachter nichts geändert, Liquiditätsprobleme bestanden schon früher.

Im Hypo-Prozess gegen den gesamten im Jahr 2009 amtierenden Bankvorstand am Landesgericht Klagenfurt ist am Dienstagnachmittag das Gutachten, das die angeklagten Ex-Hypo-Banker entlastet, erörtert worden. Der Sachverständige Karl Temm bekräftigte seine Meinung, dass die den Vorständen zu Last gelegten Handlungen keine Auswirkungen auf die Liquidität gehabt hätten.

Ex-Vorstandsvorsitzender Franz Pinkl, Ex-Vorstand Andreas Dörhöfer und drei weitere Ex-Vorstände sollen laut Staatsanwalt dem Aufsichtsrat die Liquiditätsprobleme der Hypo-Bank Alpe Adria verschleiert haben, weil sie ihn nicht darüber informierten, dass die Mehrheitseigentümerin, die BayernLB, der Hypo ein Money Market Limit Agreement (MMLA) von 500 Mio. Euro sowie drei weitere Kredite in Höhe von insgesamt 650 Mio. Euro gekündigt hatte. Untersuchungszeitraum ist die Spanne zwischen 4. Dezember 2009, als das MMLA gekündigt wurde, und 14. Dezember 2009, dem Tag der Notverstaatlichung.

Richterin Sabine Roßmann fragte den Sachverständigen, welche konkreten Weisungen der Aufsichtsrat dem Vorstand hätte geben können, wenn ihm die Kündigung des MMLA berichtet worden wäre. "Da fallt mir nicht wirklich was ein", antwortete dieser.

Das Money Market Limit Agreement war eine zwischen der Hypo und der Mehrheitseigentümerin BayernLB abgeschlossene Vereinbarung über einen Geldrahmen von maximal 500 Mio. Euro. Hätte die Hypo diesen ausnutzen wollen, hätte darüber ein gesonderter Vertrag geschlossen werden müssen, sagte Temm. Seiner Meinung nach sei das Geld aber nicht für den Krisenfall, sondern für einen kurzfristigen Bedarf vorgesehen gewesen. Temm bekräftigte, dass die Kündigung des MMLA keine Gefährdung der Liquidität ausgelöst habe, sondern die mittelfristige Gefährdung der Zahlungsunfähigkeit bereits vorher gegeben war.

"Wie Querschnittgelähmter, der mit einem Multiorganversagen auf der Intensivstation liegt"

Ob die 500 Mio. und 650 Mio. Euro zusammenlegt gereicht hätten, bei einem Banken-Run die Zahlungsfähigkeit zu sichern, fragte Roßmann. Nein, das hätte nicht gereicht", antwortete der Gutachter. In der Gesamtsicht sei der Betrag von 1,1 Mrd. Euro damit nicht relevant gewesen. Ein Banken-Run hätte gedroht, falls es zum 14. Dezember 2009 keine Lösung für die Eigenmittelproblematik gegeben hätte.

Temm verglich die Hypo in dieser Situation mit einem Querschnittgelähmten, der mit einem Multiorganversagen auf der Intensivstation liege und dem der Rollstuhl weggenommen worden sei. Da werde man die Angehörigen auch nicht über den verschwundenen Rollstuhl informieren. Das Hauptthema in der betreffenden Aufsichtsratssitzung sei die notwendige, aber ungewisse Unterstützung der Hypo durch die Eigentümer oder/und den Bund gewesen. Dass eine weitere Unterstützung der Hypo durch die BayernLB unsicher gewesen sei, sei eine Information, über die der mehrheitlich durch die BayernLB besetzte Aufsichtsrat verfügt habe, meinte der Sachverständige. Er räumte aber ein, dass es möglich sei, dass nicht alle Minderheitseigentümer in Kenntnis der Kündigung der Kreditlinie gewesen seien.

Die Hauptverhandlung wurde auf Donnerstag vertagt.

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