Vier Ex-BayernLB-Banker kaufen sich frei

Michael Kemmer hat Vorwürfe bestritten, er muss 20.000 Euro zahlen.
Schlussstrich: Münchner Gericht stellt Strafverfahren gegen Zahlung von 5.000 bis 20.000 Euro ein.

Im Münchner Strafverfahren um den Kauf der später notverstaatlichten Hypo Group Alpe Adria durch die staatseigene Bayerische Landesbank (BayernLB) im Jahr 2007 kommen immer mehr Angeklagte abhanden. Von den ursprünglich sieben beschuldigten Bankern sitzen nun nur noch Ex-BayernLB-Chef Werner Schmidt und sein früherer Vorstandskollege Rudolf Hanisch auf der Anklagebank: wegen des Verdachts der Untreue und der Bestechung. Bereits im Februar 2014 ist das Verfahren gegen Ex-Banker Gerhard Gribkowsky beendet worden. Gribkowsky, der im Schmiergeld-Prozess um die Formel 1 achteinhalb Jahre Haft ausfasste, hatte beim Hypo-Deal keine zentrale Rolle gespielt.

Am Dienstag kamen der Staatsanwaltschaft vier weitere Angeklagte abhanden. Das Landgericht München I stellte das Verfahren gegen Ex-BayernLB-Vorstand Michael Kemmer und drei weitere Ex-Kollegen gegen Geldauflagen zwischen 5000 und 20.000 Euro ein.

Vier Ex-BayernLB-Banker kaufen sich frei
„Auf Grundlage der Beweisaufnahme im Strafprozess konnte das Gericht den vier Angeklagten den Vorwurf der Untreue beim Kauf der Mehrheit an der Hypo Group Alpe Adria „nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Und ein etwaiges Verschulden der vier Banker beim Ankauf jener Aktien, die die Mitarbeiter-Privatstiftung der Hypo (MAPS) hielt, sei „als gering“ einzustufen.

Zugleich musste die Münchner Justiz einräumen, dass sie nicht beweisen kann, dass Kemmer und Harnischmacher von der Bestechung des damaligen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider „Kenntnis erlangt haben“.

Zur Erinnerung: Als Bedingung für den Verkauf der landeseigenen Mehrheit an der Hypo hatte Haider von den Bayern ein „Sponsoring“ von fünf Millionen Euro für den FC Kärnten gefordert. „Letztendlich haben wir uns auf den Betrag von 2,5 Millionen Euro geeinigt“, wird Ex-BayernLB-Boss Schmidt in der Anklage zitiert. Die Banktochter DBK musste die Krot schlucken und „die Marketingleistung“ bezahlen.

In Österreich möglich

Die Einstellung eines Strafverfahrens gegen eine Geldauflage oder gegen gemeinnützige Arbeit ist nicht nur in Deutschland möglich.

„Diese Art der Einstellung eines Verfahrens entspricht dem, was in Österreich unter Diversion bezeichnet wird“, sagt der Salzburger Universitätsprofessor Kurt Schmoller zum KURIER. „In Österreich ist eine Diversion dann ausgeschlossen, sobald Schöffen- oder Geschworenengerichte zuständig sind, das heißt im Wesentlichen dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren droht.“ Nachsatz: „In Österreich ist eine diversionelle Beendigung aber auch bei einem Untreue-Vorwurf ausgeschlossen, wenn der angelastete Schaden 50.000 Euro übersteigt.“ Indes gibt es in Deutschland diese exakte Wertgrenze nicht, sagt der Strafrechtsprofessor, sondern in Deutschland kommt es darauf an, dass „die Schwere eines Verschuldens einer Verfahrenseinstellung nicht entgegensteht“.

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