Hypo-Abbaueinheit: Haircut im Gespräch

Hypo-Abbaueinheit: Haircut im Gespräch
Anleihen über 950 Millionen Euro werden fällig. Republik Österreich muss über Rückzahlung entscheiden.

Die aus der Hypo Alpe Adria hervorgegangene Abbaueinheit Heta muss im März zwei Anleihen über insgesamt 950 Millionen Euro tilgen, schreiben Standard und Krone. Davon 450 Millionen am 6. März und 500 Millionen am 20. März. Dabei stelle sich erstmals die Frage, ob Gläubiger nur einen Teil ihres Geldes zurückbekommen, also ein "Haircut" der Anleihenzeichner erfolgt.

Möglichkeit für Haircut

Sollte in der ersten Tranche keine Kürzung der Rechte der Anleihenzeichner erfolgen, dann wäre ein Einschnitt später noch schwieriger durchzuziehen, weil dies dem Prinzip der Gleichbehandlung widerspräche, so die Argumentation. Das Bankenabwicklungsgesetz BaSAG biete eine Möglichkeit, Gläubigern nicht ihre gesamte Forderung zurückzuzahlen, argumentiert laut Zeitungen dieser "Bank-Insider". Es gebe im Gesetz eine Formulierung, wonach das Bail-in, also die Beteiligung der Gläubiger, auch für Abbaueinheiten gelte. Damit könnte sich die Heta auf das Regelwerk berufen, obwohl sie keine Bank ist. Diese Regelung könnte auch in Zukunft bei der Abwicklung der ÖVAG genutzt werden, meinen "Eingeweihte" laut Standard. Voraussetzung für einen derartigen Haircut wäre ein Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA).

In der Heta läuft derzeit eine Neubewertung der Geschäfte durch PwC und KPMG. Noch ist die Prüfung nicht abgeschlossen, aber Gerüchte wollen wissen, dass der Abschreibungsbedarf um fünf Mrd. Euro höher ist, als zunächst angenommen.

Aus der Hypo-Abbaueinheit hieß es dazu: "Die Heta ist an die für Sie geltenden vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen gebunden. Derzeit läuft bekanntlich eine Asset Quality Review (AQR). Belastbare Erkenntnisse aus dem AQR und dessen Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2014 liegen aktuell noch nicht vor. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, werden diese dem Eigentümer vorgelegt und, soweit erforderlich, auch Maßnahmen mit dem Eigentümer erörtert."

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