Haarschnitt nötig? Am 8. Dezember gibt’s Gelegenheit

Haarschnitt nötig? Am 8. Dezember gibt’s Gelegenheit
In Wien, Vorarlberg und Salzburg dürfen Friseure zu Mariä Empfängnis offen halten.

Wer dringend eines Haarschnitts bedarf, erhält in drei Bundesländern auch zu Mariä Empfängnis Gelegenheit – zumindest theoretisch. Die Friseurbetriebe in Wien, Vorarlberg und Salzburg bezahlen ihren Beschäftigten heuer für ihre Arbeit am 8. Dezember das dreifache Gehalt. Darauf haben sich die Gewerkschaft vida und die jeweiligen Landesinnungen geeinigt.

Für die Arbeit am 8. Dezember gibt es neben der normalen Vergütung einen 100-prozentigen Zuschlag für Feiertagsarbeit. Zusätzlich bekommen die Beschäftigten für ihre Arbeitsleistung am 8. Dezember einen weiteren 100-prozentigen Zuschlag. Für Überstunden werden weitere 100 Prozent fällig. Diese Regelung gilt nur für heuer.

Festgelegt wurde außerdem, dass die Arbeit am 8. Dezember nur freiwillig erfolgen darf. Friseur-Lehrlinge haben an diesem Tag in ganz Österreich frei. In den anderen Bundesländern gibt es keine Sonderregelung, dort ist der Einsatz von Angestellten am 8. Dezember nicht erlaubt.

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