Grüne feiern EuGH-Urteil zu Wasserrechten

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"Ein schönes Weihnachtsgeschenk an die österreichische Umwelt". Damit würden Pläne der neuen Bundesregierung zur Verfahrensbeschleunigung auf Kosten der Umwelt vereitelt

Die Naturschutz-Landesräte der Grünen begrüßen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinsichtlich eines Mitspracherechts von Umweltschutzorganisationen in Wasserrechtsverfahren. Es sei dies ein "schönes Weihnachtsgeschenk an die österreichische Umwelt", so die Landesräte. Der EuGH vereitle damit Pläne der neuen Bundesregierung zur Verfahrensbeschleunigung auf Kosten der Umwelt.

Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des EuGH wird den NGOs in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren eine Klagebefugnis eingeräumt. Bisher durften Naturschützer bei Großprojekten an Österreichs Flüssen und Bächen nur dann mitreden, wenn diese einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.

Die Pflicht, Umweltorganisationen den Gerichtszugang im Umweltrecht zu ermöglichen, geht auf die Aarhus-Konvention zurück, die Österreich im Jahr 2005 ratifiziert hat. Ihre vollständige Umsetzung sei aber an den gerade im Umweltbereich sehr unterschiedlichen Interessenlagen gescheitert, hielten die Landesräte Johannes Rauch (Vorarlberg), Ingrid Felipe (Tirol), Astrid Rössler (Salzburg) und Rolf Holub (Kärnten) in einer gemeinsamen Erklärung fest. Die EuGH-Erkenntnis bringe endlich die notwendigen rechtlichen Klarstellungen - demnach müssten Umweltorganisationen grundsätzlich als Partei beteiligt werden und eine Entscheidung anfechten können. Auch sei ihre Präklusion grundsätzlich nicht mehr zulässig.

"Wenn die Aarhus-Konvention im Programm der neuen Bundesregierung ausschließlich im Zusammenhang mit der Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren genannt wird, lässt das Schlimmes befürchten", so die Grünen-Landesräte. Der EuGH habe "derartigen Tendenzen" nun aber einen Riegel vorgeschoben. Auch in den Bundesländern seien die gesetzlichen Maßnahmen rasch vorzubereiten, um nicht bei Umweltprojekten eine grobe Rechtsunsicherheit entstehen zu lassen.

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