Parlament beschloss Steuerreform

Greek and United Nations (UN) flags flutter atop the Athens Acropolis on United Nations Day in Athens October 24, 2012. October 24 has been celebrated as United Nations Day since 1948. In 1971, the United Nations General Assembly recommended that the day be observed by Member States as a public holiday. REUTERS/Yannis Behrakis (GREECE - Tags: ANNIVERSARY POLITICS)
Die Regierung will Lasten gerechter verteilen und erhöht die Steuern.

Weiterer Etappensieg für die Regierung Samaras: Das griechische Parlament hat in der Nacht auf Samstag in Athen mit klarer Mehrheit die neue Steuergesetzgebung des Landes verabschiedet. Die Reform ist Teil der im November mit den internationalen Geldgebern vereinbarten Einsparungen in Höhe von 13,5 Milliarden Euro bis Ende 2014. Athen erhofft sich allein in diesem Jahr Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro aus dieser Maßnahme. Sie ist zugleich Voraussetzung für die Auszahlung von weiteren Hilfsgeldern in Höhe von 9,2 Milliarden Euro im Jänner.

Mit der neuen Steuergesetzgebung versucht Athen zugleich die Lasten etwas gerechter zu verteilen. "Die Mehrheit der griechischen Familien wird Vorteile haben", betonte Finanzminister Ioannis Stournaras vor dem Parlament. Ohne die Steuerreform hätte er die 2,3 Milliarden Euro für 2013 aus Kürzungen bei Renten und Gehältern einsparen müssen.

Steuerschraube

Die Opposition warf der Regierung vor, erneut die Steuerschraube anzuziehen. Veränderungen in letzter Minute versuchten aber auch Abgeordnete der an der Regierung beteiligten Demokratischen Linken und der Sozialisten (Pasok) durchzusetzen.

Nach dem neuen Steuerrecht werden Angestellte und Pensionisten mit geringeren Einkünften entlastet, während Freiberufler und besser bezahlte Gehaltsempfänger generell schlechter dastehen. Allerdings wurden zahlreiche Abschreibungsmöglichkeiten und Steuererleichterungen abgeschafft, die vor allem Familien mit Kindern betrafen. Unterm Strich dürfte sich die Reform für die Mehrheit der geringeren Einkommen daher als Nullsummenspiel erweisen.

Spitzensteuersatz vib 42 Prozent

Konkret werden Angestellte und Pensionisten mit Jahreseinkünften bis 21.000 Euro entlastet, während für Einkünfte über 42.000 Euro ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent eingeführt wird. Zugleich verliert diese Klasse den Steuerfreibetrag von 5000 Euro. Der Freibetrag wurde auch für die Freiberufler abgeschafft, die nun vom ersten Euro an mindestens 26 Prozent abführen müssen, anstatt der bisherigen 20 Prozent.

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