Grasser-Einspruch gegen Buwog-Anklage zurückgewiesen

Das Oberlandesgericht hat den Einspruch von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und von sechs weiteren Beschuldigten zurückgewiesen

Der Skandal um den Verkauf der Bundeswohnungen (Buwog) wird zur Anklage kommen. Das Wiener Oberlandesgericht hat den Einspruch von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und von sechs weiteren Beschuldigten zurückgewiesen. Auch der Antrag von Grasser auf Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof sowie der Antrag eines weiteren Beschuldigten auf Verlängerung der Einspruchsfrist wurden abgeschmettert.

Neben Grasser hatten auch der ehemalige Chef der Immofinanz, Karl Petrikovics, und der Ex-Chef der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, Ludwig Scharinger, die Anklageschrift der Korruptions-Staatsanwaltschaft beeinsprucht. Insgesamt richtete sich die Anklageschrift gegen 16 Personen. Grasser wird der Verdacht auf Untreue, Fälschung eines Beweismittels und Geschenkannahme vorgeworfen.

Die staatlichen Bundeswohnbaugesellschaften waren um 961 Milliionen Euro an die Immofinanz verkauft worden, die nur eine Million Euro mehr geboten hatte als die CA Immo. Grasser, Walter Meischberger, Ernst Plech und Peter Hochegger wird vorgeworfen, sich eine Provision von 9,6 Millionen Euro geteilt zu haben. Es gilt die Unschuldsermutung.

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