Gesetz wird ignoriert

Gesetz wird ignoriert
Innerhalb von zwei Monaten haben sich 1300 Konsumenten über unerwünschte Anrufe von Telefonkeilern beschwert.

Das im Mai 2011 verschärfte Gesetz gegen unerwünschte Werbeanrufe ohne bestehende Kundenbeziehung, sogenanntes Cold Calling, zeigt wenig Wirkung. Laut einer Erhebung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) haben sich im Vorjahr innerhalb von zwei Monaten 1300 Konsumenten über unerwünschte Anrufe von Telefonkeilern beschwert. Mit rund 53 Prozent waren der Großteil der Anrufer aus der Gewinnspiel- und Lotteriebranche, gefolgt von Telefondienstleistern mit 14 Prozent.

Am Freitag verurteilte das Wiener Handelsgericht die Firma „primacall“ wegen unerwünschter Werbeanrufe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. primacall hat nach Angaben der Arbeiterkammer, die geklagt hatte, im ersten Halbjahr 2011 unzählige Österreicher angerufen, um sie zu einem Telefonvertragsabschluss zu überreden. Ein vorheriges Einverständnis der Gesprächspartner wurde laut Urteil nicht eingeholt.

Der Strafrahmen für Cold Calling wurde 2011 von 37.000 auf 58.000 Euro erhöht. Wer dennoch Keilern auf dem Leim geht, hat ein erweitertes Rücktrittsrecht. Die Sieben-Tages-Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Konsument auch eine schriftliche Bestätigung erhalten hat. Verträge, die durch einen solch unzulässigen Werbeanruf im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen ausgehandelt werden, sind grundsätzlich nichtig. Durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist eine Unterdrückung oder Verfälschung der Rufnummernanzeige verboten.

Aufgrund der anhaltender Beschwerden prüft das Sozialministerium eine weitere Verschärfung der Gesetze für einen besseren Konsumentenschutz.

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