Gericht: "Meinl-Prozess zu langsam"

Gericht: "Meinl-Prozess zu langsam"
Der Streit um Gutachter habe das Verfahren unnötig in die Länge gezogen, rügt das Oberlandesgericht die Staatsanwaltschaft.

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) kritisiert im Fall Meinl die Staatsanwaltschaft. Sie habe durch den Streit um Gutachter das Verfahren unnötig in die Länge gezogen. Dadurch sei das Recht auf ein zügiges Verfahren verletzt worden.

In der Causa Meinl gibt es mit Martin Geyer mittlerweile den dritten Gutachter. Der erste, Thomas Havranek, wurde wegen Befangenheit abberufen. Der zweite, Fritz Kleiner, wurde von Teilen des Falls abgezogen, da er angeblich Fristen nicht eingehalten habe. Daraufhin hat Kleiner selbst den Auftrag zurückgelegt. Das OLG sagte nun, Kleiner seien gar keine Fristen gesetzt worden, bis wann er das Gutachten fertigstellen sollte. Damit sei das Recht des auf ein "ohne Verzögerung durchgeführtes Verfahren verletzt worden", betont OLG-Sprecher Leo Levnaic-Iwanski.

 

Widerlegt

Auswirkungen hat die OLG-Entscheidung aber nicht. Peter Weinzierl, Chef der Meinl Bank, sieht damit aber den Vorwurf der Staatsanwaltschaft widerlegt, die Meinl Bank würde das Verfahren in verschleppen. Das Verfahren verlaufe seit der "unrechtmäßigen U-Haft gegen Julius Meinl vor drei Jahren außerhalb der Rechtstaatlichkeit", sagte Weinzierl.

Ein rasches Gutachten werde es aber trotzdem nicht geben, stellte Oberstaatsanwalt Werner Peischl fest. Denn auch der dritte Gutachter müsse auf Unterlagen aus der Hausdurchsuchung aus Liechtenstein und der Schweiz warten. Erst dann könne er den Fall abschließen. Die Meinl Bank reagiert überrascht, dass drei Jahre nach Meinls Verhaftung die Unterlagen noch immer nicht da seien.

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