Geldwäsche-Verdacht: Bei Politikern gilt erhöhte Vorsicht

Die FMA-Chefs sind selbst betroffen: Klaus Kumpfmüller, Helmut Ettl.
Verschärfte Regeln. Ab 2015 müssen Banken Transaktionen inländischer Politiker besonders überwachen – Erleichterungen für Sparvereine in Sicht.

Geldwäscherei: Damit ist gemeint, dass kriminell erworbenes Geld ins Finanzsystem eingeschleust und "reingewaschen" wird. Mafiaboss Al Capone erledigte das, indem er die Drogen- und Schutzgelder in reale Waschsalons investierte – daher der Name.

Heute gibt es dafür ganz andere Wege. Ab Jänner 2015 gelten deshalb verschärfte Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dann müssen die Banken heimische Spitzenpolitiker und höchstrangige Beamte unter besondere Beobachtung stellen: Für sie und enge Familienangehörige gilt "verschärfte Sorgfaltspflicht", bisher war das nur für ausländische Polit-Würdenträger der Fall. Konkret müssen die Banken bei "politisch exponierten Personen" (PEP) verdächtige Transaktionen im Blick haben oder die Herkunft fraglicher Gelder klären. Die Auflagen gelten noch zumindest ein Jahr über das Ende der politischen Tätigkeit hinaus.

Ähnlichkeiten mit realen Personen sind übrigens rein zufällig: Den Anstoß für die Verschärfung gab die vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Die Einhaltung der Standards prüft die Financial Action Taskforce (FATF) mit Sitz bei der OECD in Paris, die Österreich 2015 einer Länderprüfung unterzieht. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) sieht dem "zuversichtlich und gelassen" entgegen, erklärten die Vorstände Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl am Dienstagabend vor Journalisten. Die Zeiten, wo Österreich wegen des Bankgeheimnisses verdächtig gewesen sei, seien vorbei. Die Behörde kontrolliert, ob die Banken Geldwäsche regelkonform bekämpfen und hat dafür heuer 55 Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt und 172 Verfahren eingeleitet.

Sonderfall Kleinsparer

Für einen Aufreger zeichnet sich eine Lösung ab: Am Donnerstag, berät der Finanzausschuss im Parlament über eine Vereinfachung für Zigtausende Sparvereine im Land. Dass der Sparer beim Wirt ums Eck von der FATF in die Nähe von Geldwäsche und Terrorismus gerückt worden war, hatte die Wogen hochgehen lassen. Seit August 2014 muss selbst jeder Kleinsparer eine Ausweiskopie beim Vereinsobmann hinterlegen, um seine Identität nachzuweisen. Für viele ein absurder Bürokratie-Aufwand.

"Da geht es nicht primär ums Sparen, sondern um einen Akt der Gemütlichkeit", sagt Andreas Zakostelsky (ÖVP), Obmann im Finanzausschuss, zum KURIER. Deshalb sollen bis 1500 Euro pro Jahr und Person – analog zum Schulsparen – nur noch Namens- und Adresslisten verpflichtend sein. Die Novelle könnte noch kommende Woche beschlossen werden und im Jahr 2015 in Kraft treten.

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