Geldwäsche: Register für mehr Transparenz

Geldwäsche: Register für mehr Transparenz
Offshore-Firmen und Treuhänder müssen offengelegt werden.

Österreich hat zwar ein Firmenbuch, trotzdem können sich die tatsächlichen Eigentümer von Firmen und Stiftungskonstruktionen verstecken. Sobald die Spuren ins Ausland führen, vor allem zu Offshore-Gesellschaften, ist es schwierig bis unmöglich, an die Hintermänner heranzukommen.

Ein neues Register, in dem die wirtschaftlichen Eigentümer aufscheinen müssen, soll in der EU mehr Transparenz bringen und die Bekämpfung von Geldwäsche erleichtern. Österreich muss bis Juni 2017 die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie umsetzen. Eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe feilt derzeit an den Details. Noch ist offen, bei welcher Behörde dieses Register angesiedelt wird. Bei Nicht-Melden drohen Sanktionen, deren Ausmaß aber noch nicht fest steht.

"Jede juristische Person muss die wirtschaftlichen Eigentümer bzw. Berechtigten bekannt geben", erklärt Elena Scherschneva, Leiterin der Geldwäschemeldestelle (Austrian Financial Intelligence Unit, A-FIU) im Bundeskriminalamt. Im Gegensatz zum Firmenbuch soll das Register nicht öffentlich einsehbar sein. Sondern nur für die Strafverfolgungsbehörden, Meldeverpflichtete und Personen, die ein besonderes Interesse nachweisen können.

So gut das neue Register in der Theorie klingt, die Praxis werde "eine große Herausforderung", meint Scherschneva. Was nämlich, wenn als wirtschaftlicher Eigentümer eine Gesellschaft in einer karibischen Steueroase genannt wird? "Dann wird’s interessant", meinte die Expertin bei der Präsentation des Geldwäscheberichts 2015.

Das entsprechende Gesetz muss erst beschlossen werden. Fix ist außerdem, dass die Ausweispflicht bei Barzahlungen von derzeit 15.000 auf 10.000 Euro gesenkt wird.

Rekord an Meldungen

Die Zahl an Geldwäsche-Meldungen stieg in den vergangenen Jahren kontinuierlich. Im Vorjahr flatterten bei der A-FIU 1793 Anzeigen wegen des Verdachts auf Geldwäsche ins Haus, das ist der bisherige Rekord. Der überwiegende Großteil (1755 Verdachtsmeldungen) stammte von Banken. Auffallend wenig Informationen kamen von Rechtsanwälten (12 Meldungen), noch weniger von Notaren (vier)Wirtschaftstreuhändern (zwei) und Gewerbebetrieben (fünf). Die heimischen Casinos schlugen nur ein Mal Alarm, ebenso die Immobilienmakler.

Da dürfte noch einiges an Bewusstseinsarbeit notwendig sein. "Viele wälzen die Verantwortung auf die Banken ab. Nach dem Motto, diese hätten eh schon auf Geldwäscheverdacht geprüft", weiß Rudolf Unterköfler, Chef der Abteilung Wirtschaftskriminalität im Bundeskriminalamt (BK). Er appelliert an Notare, Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, mehr Verdachtsfälle zu melden. Es dürfe sich "nicht eine Berufsgruppe auf die andere ausreden".

Nicht nur die Banken und die genannten Berufsstände sind zu Geldwäschemeldungen verpflichtet, auch Gewerbebetriebe wie etwa Juweliere oder Edelmetallhändler. Von dort kommt auch nicht viel. Die als Aufsicht dafür zuständigen Gewerbebehörden werden vom Bundeskriminalamt zwar teilweise geschult, dürften mit der Materie aber hoffnungslos überfordert sein.

Das Problem mit den Offshore-Gesellschaften verfolgt die Behörden seit 1994, "seit wir Geldwäsche systematisch bekämpfen" (Unterköfler). Die Zusammenarbeit mit anderen Staaten, auf deren Hilfe man angewiesen ist, habe sich in den vergangenen Jahren aber "wesentlich verbessert".

Geldströme und Internet

Die Zahl der Betrugsfälle, die als Ausgangsdelikt für Geldwäsche vermutet werden, steigt rasant, alleine im Vorjahr um fast 18 Prozent. Betrügereien verlagern sich "immer mehr ins Internet". Die Überweisungen würden zunehmend nicht mehr über den Bankensektor abgewickelt, sondern direkt übers Internet und dubiose Währungen wie Bitcoins.

Terrorismus-Verdacht

Von 61 auf 103 Anzeigen stiegen die Geldwäsche-Vermutungen in Zusammenhang mit Terrorismus-Finanzierung. Als "potenziellen Risikofaktor" ortet Scherschneva Vereine. Warnte aber davor, Vereine unter "Generalverdacht" zu stellen. Viele würden tatsächlich soziale Aufgaben wahrnehmen.

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