Geldsegen durch Flop mit Pickerln

Kühlschrank-Entsorgungssystem: Konsumentengelder verschaffen dem Staat ein Körberlgeld.

Wer zwischen Jänner 1993 und August 2005 einen Kühlschrank gekauft hat, musste ein Pickerl zahlen, damit der Kühlschrank umweltgerecht entsorgt wird.
2005 wurde die Sammlung und Verwertung von Kühlgeräten neu geregelt, das Pickerl hatte ausgedient. Heute sind immer noch zahlreiche Entsorgungs-Gutscheine im Umlauf. Sie können eingelöst werden, Pickerlbesitzer bekommen ihr Geld zurück: 7,27 Euro für Haushalts-, 50 Euro und mehr für Gastronomie-Geräte.

Die private Stiftung, die die Pickerl-Rückerstattung abwickelt, ist das Umwelt Forum Haushalt (UFH). "800.000 Pickerl haben wir zurückgezahlt", sagt Thomas Faast, Geschäftsführer des UFH.

Am Donnerstag wird in der Causa Kühlschrankpickerl ein Initiativantrag der Koalition in den Nationalrat eingebracht. Der Inhalt: Eine Endabrechnung für die Einnahmen durch die Entsorgungspickerl.

Denn das UFH soll insgesamt rund 50 Millionen Euro an Pickerlabgaben eingesammelt haben. 19 Millionen Euro wurden an Konsumenten ausgezahlt. Viele haben keine Kühlschrank-Plakette mehr und kommen so nicht an ihr Geld.

Kritik

"Dieses System war von Anfang an ein Desaster", kritisiert Werner Hochreiter, Umweltexperte des Arbeiterkammer (AK). "Pfandmarken auf langlebige Güter funktionieren einfach nicht, sie gehen verloren."

Im Zuge der Budgetbegleitgesetze 2011 wurde beschlossen, die Kühlschrankpickerl-Verpflichtung auf die Republik zu übertragen. Das gesamte gesammelte Geld (kolportierten 31 Millionen Euro) sollte samt Zinsen an den Bund fließen.

Doch dazu kommt es nicht. Die Koalition schlägt per Initiativantrag eine andere Vorgehensweise vor: Nur 24 Millionen Euro gehen an den Bund und werden zu gleichen Teilen an Lebens-, Justiz- und Konsumentenschutzministerium aufgeteilt. Das restliche Geld (kolportierte sieben Mio. Euro) bleiben beim UFH um Rückzahlungen und administrativen Aufwand zu decken.

"Wir wollen wissen, was mit dem übrigen Geld genau passiert", betont Christiane Brunner von den Grünen. "Wir werden dem Initiativantrag am Donnerstag nicht zustimmen."
"In der Stiftung verbleibt kaum etwas", sagt hingegen Faast, "gerade ein bisschen Reserve. Das, was die Republik uns zugestanden hat."

Werner Knausz, Vorstand der Altstoff Recycling (ARA) und Eigentümervertreter der Elektroaltgeräte-Tochter ERA: "Wir haben das wettbewerbsrechtlich prüfen lassen, schließlich wären wir Betroffene." "Wenn das beschlossen wird, werden wir prüfen, wettbewerbsrechtlich vorzugehen", so Knausz.

Als "Kompromiss, nicht als Optimum" sieht AK-Experte Hochreiter die Lösung. "Freilich wird das UFH gut entlohnt. Die andere Lösung wäre ein jahrelanger Rechtsstreit, da wäre unterm Strich weniger übrig geblieben."

Service: So kommen Sie an Ihr Geld

Tipp Konsumenten sollten sich ihr Geld schnell zurückholen. Denn der ursprünglich bezahlte Betrag wird durch die Inflation laufend weniger. Rechtlich gesehen bestehen die Ansprüche bis zum Jahr 2035.

Anlaufstelle Antragsformulare liegen bei den Entsorgungsstellen auf oder können unter www.ufh.at heruntergeladen werden. UFH-Info-Hotline: 0810/144 166.

Zuständig Es gibt auch kleinere Sammelsysteme: Firma Kreutzer, Firma Quelle: Beide sind für die Rückzahlung zuständig.

  • Hintergrund

Kommentare