Freihandel: "Das wäre ein Todesstoß"

Umstrittene Urteile der Sondergerichte könnten Abkommen wie TTIP killen, fürchtet US-Experte Dan Ikenson.

Glühender Befürworter des freien Handels, vehementer Kritiker des Investorenschutzes: das ist eine seltene Kombination. Daniel J. Ikenson, Direktor der liberalen US-Denkfabrik Cato-Institute, erklärt, warum er Sonderklagsrechte (siehe unten), wie sie die Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) vorsehen, ablehnt.

Freihandel: "Das wäre ein Todesstoß"
Daniel Ikenson, Director of the Herbert A. Stiefel Center for Trade Policy Studies at the Cato-Institute, Washington

KURIER: Sie würden den Investitionsschutz und die Streitbeilegung (ISDS) aus allen Handelsabkommen streichen. Warum?

Daniel Ikenson: Weil er wie eine Subvention wirkt – und es hat keinen Sinn, Konzerne zu schützen, die im Ausland investieren. Diese streifen alle Vorteile ein, ihre Risiken werden durch den Investorenschutz auf die Gesellschaft verteilt. Von der Regierung erwarte ich vielmehr, dass sie Firmen anzieht, die in den USA Wertschöpfung schaffen.

Dabei könnte der Investorenschutz doch hilfreich sein, oder?

Im Gegenteil. Anderswo mögen die Löhne niedriger oder die Infrastruktur besser sein, aber die USA und Europa punkten mit ihrem Rechtsstaat. Diesen Standortvorteil geben wir auf, wenn wir mit Schiedsgerichten auch in den Schwellenländern gleiche Voraussetzungen schaffen.

Sind die Warnungen der TTIP-Gegner somit berechtigt?

Die meisten Argumente sind Nonsens, etwa dass die Krebsraten steigen oder das Gesundheitssystem in Gefahr ist. Der Einwand gegen ISDS ist jedoch legitim. Wenn wir das Abkommen wollen, dann lassen wir das doch fallen.

Auch im EU-Kanada-Abkommen CETA ist der Investorenschutz vorgesehen. Fürchten Anwälte und Richter um ihr Geschäft?

(lacht) Ja, absolut. Anwälte sind sehr kreativ, wenn es um Klagen gegen Staaten geht. Zudem wird befürchtet, dass es Vorbildwirkung hat, wenn die USA und EU auf die Schutzklausel verzichten.

Dann könnten aber auch Schwellen- und Entwicklungsländer draufkommen, dass Schiedsgerichte gar nicht nötig sind.

Na und? Geschäfte im Ausland zu machen, birgt eben Gefahren. Wenn es dem einen Unternehmen zu heikel ist, findet sich ein anderes, das das Risiko eingehen will.

Sie klingen, als würden Sie nicht an einen allzu raschen Abschluss von TTIP glauben.

Die Verhandlungen werden katastrophal gemanagt. Statt Schritt für Schritt erreichbare Ziele zu setzen, gilt das Motto „alles oder nichts“. Jetzt steckt der Karren im regulatorischen Morast fest. TTIP wird auf viele Jahre eine Art transatlantische Cocktail-Party bleiben.

Wann wäre denn ein Abschluss von TTIP realistisch?

Sicher nicht vor 2018. Präsident Obama hat sich für das Abkommen nicht sonderlich starkgemacht. Immerhin kommt die neue EU-Handelskommissarin (Cecilia Malmström) aus Schweden, das den Handel positiv bewertet.

In Europa gibt es Befürchtungen, US-Konzerne könnten mit Klagen die Tür für genmanipulierte Nahrungsmittel weit öffnen. Zu Recht?

Zumindest besteht die Möglichkeit. Deshalb sollten wir der Panikmache die Basis entziehen. Was, wenn Philip Morris das Schiedsverfahren gegen Australien gewinnt? (Der Tabakkonzern klagt, weil er sein Logo nicht mehr auf Zigarettenschachteln drucken darf). Das wäre ein Todesstoß für Handelsabkommen. Das ist es nicht wert, denn vom freien Handel profitieren die Konsumenten und kleine Unternehmen am meisten.

Das müssen Sie erklären. Alle sind überzeugt, Handelsabkommen helfen nur großen Multis.

Große, etablierte Konzerne scheuen den Wettbewerb – sie haben ein Interesse, Mitbewerber abzublocken. Handelshürden nehmen sie dafür in Kauf, die können sie besser umgehen als kleine Unternehmen. In den USA gibt es noch Antidumping-Aufschläge für Kleidung, Nahrung oder Baumaterial. Gäbe es mehr Wettbewerb, müssten die Anbieter innovativer sein. Für die Konsumenten würde es billiger.

www.freetrade.org

Sie ist das erklärte Hassobjekt der Freihandelsgegner: Die Streitbeilegung zwischen Konzernen und Staaten (auf Englisch: Investor-State-Dispute-Settlement, kurz ISDS). Die Abkommen der EU mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sehen eigene Klauseln für den Investorenschutz vor. Dank vertraglich zugesicherter Sonderklagsrechte können ausländische Firmen Staaten auf Schadenersatz klagen, wenn sie ihre Investitionen durch neue Gesetze bedroht sehen. Die Verfahren führen internationale Schiedsgerichte – fernab der regulären Justiz.

Das wirtschaftsliberale Cato-Institute in Washington wurde 1977 gegründet. 2013 wurde es von der Universität von Pennsylvania auf Platz 18 der weltweit einflussreichsten Denkfabriken gewählt.

Daniel J. Ikenson ist dort seit 2000 tätig, er leitet das Herbert A. Stiefel Center for Trade Policy Studies. Zuletzt sprach sich das Institut dafür aus, mit dem TTIP-Abkommen unter anderem auch den kommerziellen Flugverkehr völlig für den internationalen Wettbewerb zu öffnen – auch für Routen innerhalb der USA und der EU.

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