Flugpreise: Mehr Transparenz bei Nebenkosten

Wie hoch Gebühren und Entgelte sind, ist für Passagiere oft nicht klar.
EuGH hat zugunsten der Verbraucher entschieden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zugunsten der Verbraucher mehr Transparenz bei Flugpreisen durchgesetzt: Airlines müssen ab sofort die den Kunden berechneten Steuern, Flughafengebühren und sonstigen Entgelte gesondert ausweisen und dürfen sie nicht mehr im Flugpreis verstecken, wie der EuGH in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied.

Damit stellte das Gericht klar, dass Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Klauseln auch auf Fluggesellschaften anwendbar sind. (Az. C-290/16)

Irreführung möglich

Im Ausgangsfall hatte der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei einer Online-Probebuchung festgestellt, dass die von den Fluggesellschaften ausgewiesenen Steuern und Gebühren viel niedriger waren als die tatsächlich an die betreffenden Flughäfen abzuführenden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer kann diese Praxis die Verbraucher in die Irre führen und verstößt gegen die EU-Verordnung zur Preistransparenz.

Fall wurde daraufhin Richter vorgelegt

Der Bundesgerichtshof (BGH) legte deshalb den Fall den Luxemburger Richtern vor und wollte wissen, ob die EU-Regelung eine Überprüfung der von den Airlines erhobenen Gebühren zulässt. Der EuGH bejahte dies nun und entschied zugleich, dass der BGH eine Klausel von Airberlin zur Stornogebühr von 25 Euro kippen kann, wenn ein Reisender seinen Flug nicht antritt.

Transparenz-Pflicht

Zur Preistransparenz forderte der Gerichtshof, dass Unternehmen dem Kunden immer die Höhe der Steuern und sonstigen Gebühren mitteilen müssen, die im Endpreis enthalten sind. Hätten die Airlines die Wahl, die entsprechenden Entgelte in den Flugpreis einzubeziehen, würde das Ziel der Preistransparenz verfehlt.

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