Finanzsteuer: Kommt kleine Variante?

Finanzsteuer: Kommt kleine Variante?
Laut einem Arbeitspapier ist Deutschland bereit, die Steuer auf Finanzgeschäfte nur in einigen EU-Ländern einzuführen.

Auf EU-Ebene ist die Finanztransaktionssteuer vor allem wegen des Widerstandes aus Großbritannien praktisch bereits gescheitert. Auch auf der Ebene der 17 Euro-Staaten ist ein Konsens zu ihrer Einführung nicht in Sicht. Darum ist die deutsche Bundesregierung bei der Einführung einer Steuer auf Finanzgeschäfte auch zu einer kleinen Lösung mit nur einigen anderen EU-Ländern bereit.

In einem Arbeitspapier des deutschen Finanzministeriums, das Reuters vorliegt, heißt es, sollte eine Zustimmung aller 27 EU-Länder nicht möglich sein, prüfe die Bundesregierung, wie eine Besteuerung in möglichst vielen Mitgliedsstaaten eingeführt werden könne. Das Papier dient als Gesprächsgrundlage für die Verhandlungen einer Arbeitsgruppe von Regierung und Opposition über die Steuer.

SPD und Grüne haben die Einführung der Steuer zu einer Bedingung für ihre Zustimmung zum neuen EU-Fiskalpakt in Bundestag und -rat gemacht. In beiden Häusern ist dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Die Arbeitsgruppe, die in der Früh in Berlin zusammenkam, soll einen Kompromiss vorbereiten.

Maria Fekter dürfte die Nachricht gut gefallen. Österreich hat, wie Deutschland, Einnahmen aus der Steuer bereits in Budget eingerechnet: Ab 2014 rechnet die Finanzministerin mit 500 Millionen Euro jährlich.

Mindestens neun Mitgliedsstaaten

In dem Arbeitspapier des Ministeriums heißt es, geprüft würde, ob die Steuer in möglichst vielen Mitgliedsstaaten im Wege der verstärkten Zusammenarbeit beziehungsweise der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit eingeführt werden könnte. Bei der verstärkten Zusammenarbeit müssten mindestens neun Mitgliedsstaaten aktiv mitmachen. Passend: Deutschland, Frankreich, Spanien, Österreich, Belgien, Finnland, Portugal, Griechenland und Italien sind Befürworter der Steuer und haben Anfang Februar in einem Brief an die dänische EU-Ratspräsidentschaft eine rasche Umsetzung auf europäischer Ebene gefordert.

In dem Papier stellt sich die Bundesregierung hinter einen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom September 2011. Weiter heißt es darin: "Eine solche Besteuerung sollte möglichst alle Finanzinstrumente umfassen und mit einer breiten Bemessungsgrundlage bei einem niedrigen Steuersatz verwirklicht werden." Der Steuersatz sollte bei 0,1 bis 0,01 Prozent liegen. Mit Rücksicht auf Kleinanleger könnte an eine Steuerbefreiung bestimmter Transaktionen oder an Freigrenzen gedacht werden.

Um zügig zu einem umfassenden europäischen Ergebnis zu kommen, könnten die britische Stempelsteuer und die französische Finanztransaktionssteuer die Basis eines ersten europäischen Schrittes bieten, heißt es in dem Ministeriumspapier weiter.

Mehr zum Thema

  • Hintergrund

  • Hintergrund

Kommentare