Finanzministerium sichert Handwerkerbonus

Wer Pfuscher beschäftigt, bekommt künftig eine Strafe aufgebrummt.
Mittel für 2014 waren per 19. November erschöpft. Nun erfolgt Vorgriff auf die Fördergelder für 2015.

Die staatliche Förderung für legal bezahlte Handwerker ist nun für das gesamte Jahr 2014 gesichert. Heuer standen ursprünglich 10 Mio. Euro an Fördergeld zur Verfügung. Der Andrang war aber stärker als erwartet, so dass der Fördertopf bereits am 19. November geleert war. Nun werden Mittel aus dem 2015 mit bis zu 20 Mio. Euro dotierten Topf vorgezogen, teilte das Finanzministerium am Montag mit.

Eine entsprechende Voraussetzung sei in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Österreich und den für die Abwicklung verantwortlichen Bausparkassen geschaffen worden. "Der Handwerkerbonus hat sich als Impulsgeber für die österreichische Wirtschaft erwiesen. Umso mehr freue ich mich, dass wir die Aktion nahtlos fortsetzen können", so Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP). "Mit dem Handwerkerbonus setzen wir auch ein deutliches Zeichen gegen Schwarzarbeit."

Bis zu 600 Euro

Seit 1. Juli 2014 erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600 Euro für Arbeitsleistungen von Handwerkern und Gewerbetreibenden. Damit soll das Pfuschertum bei der Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung von Wohnraum zurückgedrängt werden.

Die betreffenden Unterlagen für den Handwerkerbonus-Antrag stehen auf www.handwerkerbonus.gv.at zum Download zur Verfügung und können elektronisch, per Post oder Fax sowie in den zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filialen eingereicht werden.

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