Finanzämter mit Geld-zurück-Garantie

Finanzämter mit Geld-zurück-Garantie
Pro Jahr werden um 200 Millionen Euro zuviel in die Staatskasse eingezahlt. Der automatische Steuerausgleich soll das ändern.

Ein beträchtlicher Teil der Steuerzahler schenkt dem Staat jedes Jahr freiwillig einen Teil seines Einkommens. Von den rund 6,8 Millionen Arbeitnehmern in Österreich reichen rund drei Millionen eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt ein. Das sind lediglich 45 Prozent. Der Rest verzichtet auf den Steuerausgleich. Dadurch erspart sich die Republik jährlich 200 Millionen Euro an Steuerrückzahlungen.

Frist bis Juni

Da soll sich ändern. Für alle Arbeitnehmer, die bis Juni dieses Jahres keine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht haben, berechnen die Finanzämter künftig automatisch den Steuerausgleich für das Vorjahr. Der Bescheid wird den Betroffenen zugestellt.

Es gibt lediglich zwei Voraussetzungen: Es wurden nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen und es ist auch tatsächlich eine Steuergutschrift zu erwarten. "Der Fokus bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung liegt bei jener Gruppe mit prekären Beschäftigungsverhältnissen beziehungsweise Studenten, Ferialpraktikanten oder Pensionisten, die mit einer Rückzahlung der Sozialversicherungsbeiträge bis zu 110 Euro rechnen können", heißt es dazu in einer Stellungnahme des Finanzministerium.

Aber auch Gehaltsschwankungen durch Arbeitszeitreduktion oder Karenz können die Ursache für Rückzahlungen sein. Die Finanzämter werden in solchen Fällen brieflich um die Bekanntgabe der Kontonummer des Steuerpflichtigen ersuchen, damit die Gutschrift überwiesen werden kann.

Eine zusätzlich Chance auf Geld vom Finanzamt gibt es 2018. Ab heuer werden bestimmete Sonderausgaben wie Spenden oder Kirchenbeiträge automatisch an die Finanz übermittelt. Da diese Beträge abgesetzt werden dürfen, kann sich eine Steuergutschrift ergeben. Details zur automatischen Arbeitnehmerveranlagung gibt es auf der Homepage des Finanzministeriums www.bmf.gv.at/aanv.

Neues Modell

Für alle, die schon bisher einen Steuerausgleich beantragt haben, ändert sich nichts. Wenn sie die Arbeitnehmerveranlagung vor dem Juni des nächsten Jahres einreichen, läuft alles wie bisher. Warten sie länger ab, dann bekommen sie zuerst den automatischen Bescheid und können dann ihre absetzfähigen Sonderausgaben geltend machen. Die Finanz berechnet dann einen neuen Steuerausgleich. Zu den Sonderausgaben gehören Kinderfreibeträge, Absetzbeträge für Unterhaltszahlungen, Alleinverdiener und Alleinerzieher. Auch Ausgaben für Wohnraumbeschaffung können eingeschränkt geltend gemacht werden. Für Behinderte gibt es eigene Bestimmungen.

Bemerkenswert ist, dass der Finanzminister nun freiwillig Einnahmen an die Steuerzahler zurückgibt. Dass diese Wohltätigkeit zum ersten Mal in einem Wahljahr wirksam wird, kommt wohl manchen nicht ungelegen.

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